Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.
Sachverhalt:Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 124 Ocholt, Teilbereich Westersteder Straße (Nachverdichtung) wurde im Dezember letzten Jahres gefasst; es wird auf die Vorlage Nr.17/0315 verwiesen. In der Zwischenzeit wurde mit den Grundstückseigentümern der Grundstücke im südlichen Planbereich Kontakt aufgenommen. Hierüber wird in der Sitzung berichtet.
In der Ausschusssitzung wird das Planungsbüro NWP den Vorentwurf des Bebauungsplanes vorstellen.
Es wird gebeten, das Beteiligungsverfahren nach §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 Baugesetzbuch einzuleiten.
Finanzielle Auswirkungen:Die finanziellen Auswirkungen und die Kostenträgerschaften sind mit den konkreten Grundstückseigentümern noch zu erörtern. Planungskosten geschätzt rd. 8.000 Euro
Anlage/n:
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