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Beschlussvorschlag:Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird den Entwürfen des Bebauungsplanes Nr. 28i - Hössen X - sowie der Begründung zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Sachverhalt:Für den genannten Bebauungsplan wurde vom 28.09.2018 bis einschließlich 15.10.2018 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Unterlagen konnten auch über das Internet eingesehen werden. Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgelegt und ihnen eine Frist bis einschließlich zum 29.10.2018 gegeben worden. Es sind keine Stellungnahmen von Privatpersonen eingegangen.
Über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange hat das Planungsbüro NWP, Oldenburg, eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen vorbereitet, die Anfang der 45. Kalenderwoche nachgereicht werden.
Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt. Dieser Paragraph bezieht das sog. beschleunigte Verfahren auf Außenbereichsflächen im Anschluss an bebaute Gebiete ein. Der Vorteil ergibt sich aus der Tatsache, dass der Flächennutzungsplan nicht geändert werden muss, sondern im Zuge einer Berichtigung angepasst werden kann; hier die 121. Berichtigung.
Es wird gebeten, den Verfahrensvorschlägen zuzustimmen und den Beschluss zur Auslegung der Planunterlagen (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie zur Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschriften (wird nachgereicht)
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