Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Der gemeinsame Antrag des Fördervereins für das heimatkundliche Stadtarchiv und des Hössenarbeitskreises auf Förderung der Publikation mit 5.000 € für Recherchearbeiten sowie Ausschreibung eines Wettbewerbs zur Materialfindung wird abgelehnt. Eine Förderung durch Stützungskäufe der Publikation von bis zu maximal 500 € wird angeboten.
Sachverhalt:Mit Schreiben vom 16. Aug. 2018 beantragen der Förderverein für das heimatkundliche Stadtarchiv und der Hössenarbeitskreis erneut einen Zuschuss in Höhe von 5.000 € für Recherchearbeiten zum Thema „Geschichte der Hössen“.
Der ursprüngliche Antrag hierzu vom 22. Aug. 2017 ist dem Ausschuss für Kunst und Kultur mit Beschlussvorlage Nr. 17/0273 (siehe Anlage) vorgelegt worden. Eine Beratung über den Antrag ist seinerzeit nicht erfolgt, weil der Tagesordnungspunkt in Absprache mit dem Vorsitzenden des Vereins, Herrn Beckmann, vertagt wurde.
In der Beschlussvorlag Nr. 17/0273 vom 7.09. 2017 sind die Gründe für den Antrag und die Beurteilung des Zuschussbegehrens durch die Verwaltung ausführlich dargelegt.
Ergänzend zu dem ursprünglichen Antrag haben die Antragsteller im aktuellen Antrag lediglich darauf hingewiesen, dass eine finanzielle Unterstützung durch Dritte wohl nicht realisierbar sei, wenn die Stadt sich nicht beteilige. Konkretisiert wird diese Aussage nicht. Weder wird dargelegt, welche anderen Unterstützer gegebenenfalls angesprochen wurden noch in welcher Höhe sich der Zuschuss eines Dritten oder mehrerer Dritter belaufen könnte. Ebenfalls ist kein Hinweis enthalten, in welcher Höhe eine Eigenbeteiligung des Fördervereins geleistet wird.
Daraufhin hat die Verwaltung noch einmal hinsichtlich einer Förderung durch Dritte recherchiert. Von einer Stiftung wurde konkret signalisiert, dass durchaus Chancen für eine Förderung aus dem Stiftungstopf gesehen werden. Eine finanzielle Beteiligung der Stadt ist hierfür nicht Voraussetzung.
Mit Schreiben vom 17. Okt. 2018 wurden sowohl der Förderverein als auch der Hössenarbeitskreis auf diese Fördermöglichkeit hingewiesen. Auch wurde nochmals darauf hingewiesen, dass die bei der Stadt beantragte Förderung nach den vom Rat beschlossenen Richtlinien zur Förderung dr Kultur in dieser Form nicht möglich ist.
Die einschlägigen Förderrichtlinien treffen zu diesem Sachverhalt folgende Aussage:
„Die Herausgabe von Schriften, Dorfchroniken oder ähnlichem wird finanziell nicht gefördert. Die Stadt kann im Rahmen des Kulturetats einige Exemplare ankaufen, die dann öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden“
Wie bereits in der ursprünglichen Vorlage ausgiebig dargelegt, sind dem Antrag u. a. eine Kostenermittlung und ein Finanzierungsplan beizufügen. Diese Unterlagen wurden auch jetzt nicht vorgelegt.
Unabhängig von den fehlenden Unterlagen ist von einer Bezuschussung gemäß Antrag abzusehen. Die Gründe hierfür sind in der ursprünglichen Beschlussvorlage ausführlich dargelegt..
Finanzielle Auswirkungen:Gegebenenfalls ist der Betrag von max. 500 € je nach Fertigstellung der Publikation in den betreffenden Haushalt einzuplanen.
Anlage/n:Beschlussvorlage Nr. 17/0273
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||