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Beschlussvorschlag:Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird den Entwürfen der 102. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 115 – Gewerbegebiet Neuenburger Straße Teil A - sowie den Begründungen nebst Umweltberichten zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Sachverhalt:Für die oben genannten Bauleitpläne wurde vom 28.09.2018 bis einschließlich 15.10.2018 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Unterlagen konnten auch über das Internet eingesehen werden. Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgelegt worden. Im Anschreiben sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert worden, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Hierfür wurde den Behörden eine Frist bis zum 29.10.2017 gegeben.
Es sind keine privaten Stellungnahmen eingegangen. Über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wird das Planungsbüro NWP eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen vorbereiten. Die Tabelle wird Anfang der 45. Kalenderwoche zur Verfügung gestellt.
Es wird gebeten, den Verfahrensvorschlägen zuzustimmen und den Beschluss zur Auslegung der Planunterlagen (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie zur Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschriften (wird nachgereicht)
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