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Beschlussvorschlag:Den Abwägungsvorschlägen der öffentlichen Auslegung nach § 3 II BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden nach § 4 II BauGB wird zugestimmt und die 102. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht aufgrund des § 2 Absatz 1 BauGB und § 58 NKomVG festgestellt.
Den Abwägungsvorschlägen der öffentlichen Auslegung nach § 3 II BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden nach § 4 II BauGB sowie der erneuten öffentlichen Auslegung und der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden nach § 4a III BauGB wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 115 – Gewerbegebiet Neuenburger Straße Teil A - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen.
Sachverhalt:
Die öffentliche Auslegung des o.g. Bauleitplanverfahrens wurde vom 19.07.2019 bis einschließlich zum 19.08.2019 durchgeführt. Hierüber sind auch die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert worden. Die Unterlagen konnten auch über das Internet eingesehen werden. In Folge der Auslegung haben sich folgende Änderungen des Bebauungsplanentwurfs ergeben, die eine erneute Auslegung erforderlich gemacht haben: • Anpassung von Emissionskontingenten in einem Teilbereich entsprechend den Vorgaben des Lärmschutzgutachtens. • Ergänzung einer textlichen Festsetzung zu Betriebsleiterwohnungen. • In der Kleinburgforder Straße wurde eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg“ festgesetzt, um die Durchlässigkeit für den Kfz-Verkehr zu unterbinden. • Im Südosten der Kleinburgforder Straße wurde entlang der Gewerbegrundstücke ein Bereich ohne Ein- und Ausfahrt festgesetzt bzw. verlängert.
Die 102. Änderung des Flächennutzungsplanes war von diesen Änderungen nicht betroffen und wurde somit nicht erneut ausgelegt. Die Abwägung des Auslegungsverfahrens wurde bereits durch den Verwaltungsausschuss vom 03.09.2019 vorbereitet, sodass eine erneute Beschlussfassung hierüber im VA nicht erforderlich ist. Bestandteil der Beschlussfassung des Rates ist lediglich die Anlage A (Abwägung der öffentlichen Auslegung). Der Verwaltungsausschuss hat in der genannten Sitzung ebenfalls die erneute Auslegung des Bebauungsplanentwurfs sowie der Begründung und des Umweltberichtes beschlossen. Weiter wurde beschlossen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen verkürzt wird.
Die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 115 – Gewerbegebiet Neuenburger Straße Teil A - wird in der Zeit vom 02.10.2019 bis einschl. 16.10.2019 durchgeführt. Hierüber sind auch die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert worden. Die Unterlagen können auch über das Internet eingesehen werden.
Die Vorlage wird nach Ende der erneuten Auslegung kurzfristig um die Ergebnisse/Abwägung der Stellungnahmen ergänzt. Ergänzuung 18.10.2019: Nach Duchführung der erneuten öffentlichen Auslegung haben sich keine Änderungen der Planung ergeben, siehe Anlage B.
Bestandteil der Abwägung über den Bebauungsplan sind die Anlagen A (Abwägung der öffentlichen Auslegung) und B (Abwägung der erneuten öffentlichen Auslegung).
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Die Gesamtaufwendungen für das Bauleitplanverfahren (FNP+Bebauungsplan) liegen bei rd. 25.000 Euro.
Anlage/n:Anlage A Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen der öffentlichen Auslegung Anlage B Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen der erneuten öffentlichen Auslegung (am 18.10.2019 nachgereicht)
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