Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden. Der Bebauungsplan wir als Angebotsbebauungsplan weitergeführt.
Sachverhalt:Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 04.12.2018 die Aufstellung des Bauleitplanverfahrens für den Bereich der Firma Gerdes Reisen, Ocholt, beschlossen. Die Verwaltung hat zwischenzeitlich das Planungsbüro Diekmann-Mosebach& Partner beauftragt, die erforderlichen Unterlagen für das Verfahren zu erstellen. Der Vorentwürfe der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes werden in der Sitzung vorgestellt.
Bei Planaufstellung war beabsichtigt, das Bauvorhaben mittels eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der das Vorhaben exakt beschreibt und einen zeitlichen begrenzten Rahmen zur Verwirklichung vorschreibt, zu begleiten. Nach gemeinsamen Überlegungen der Verwaltung und des o.g. Planungsbüros wird zugunsten der Flexibilität für den Bauherrn vorgeschlagen, das Vorhaben in einem Angebotsbebauungsplan weiterzuführen. Die entsprechenden Vorteile werden in der Sitzung vorgetragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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