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Beschlussvorschlag:ohne
Sachverhalt:Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 06.12.2018 die Zulassung von Bild- und Tonaufnahmen in Rats- und Ausschusssitzungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt beantragt.
Gemäß § 64 Abs. 2 NKomVG sind Film- und Tonaufnahmen in öffentlichen Sitzungen zulässig, soweit die Hauptsatzung dies bestimmt.
Die Hauptsatzung der Stadt Westerstede enthält folgende Regelung:
§ 11 Film- und Tonaufnahmen in öffentlichen Sitzungen des Rates (1) In öffentlichen Sitzungen des Rates dürfen Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Verwaltung Film- und Tonaufnahmen von den Mitgliedern der Vertretung mit dem Ziel der Veröffentlichung nur mit einstimmiger Zustimmung der Ratsmitglieder anfertigen. (2) Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates sind nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt haben.
Film- und Tonaufnahmen in öffentlichen Ratssitzungen sind derzeit somit mit einstimmiger Zustimmung der Ratsmitglieder zulässig.
Die grundsätzliche Zulassung von Film- und Tonaufnahmen für alle öffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse erfordert eine Änderung der Hauptsatzung. Die entsprechende Regelung könnte folgendermaßen aussehen:
§ 11 Film- und Tonaufnahmen in öffentlichen Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse (1) In öffentlichen Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse dürfen Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Verwaltung Film- und Tonaufnahmen von Mitgliedern der Vertretung mit dem Ziel der Veröffentlichung anfertigen. (2) Film- und Tonaufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Rates sind nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt haben.
Unabhängig von der inhaltlichen Regelung in der Hauptsatzung kann jedes Ratsmitglied gemäß § 64 Abs. 2, S. 2 NKomVG der Aufnahme oder Veröffentlichung seines Redebeitrages widersprechen, ohne dies begründen zu müssen.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
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Anlage/n:Antrag SPD-Fraktion
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