Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Der anliegende Satzungsentwurf wird beschlossen.
Sachverhalt:Seit dem Kindergartenjahr 2014/15 werden alle Kindergarten- und Krippenplätze zentral vergeben. Die Vergabe richtete sich seither nach Absprache mit den Kindertagesstättenleitungen nach folgenden Kriterien:
Wohnortnähe Kinder deren Geschwister schon die Einrichtung besuchen Berufstätigkeit der Eltern Soziale Lebenssituation Alter der Kinder Kinder, die bereits als Kleinkinder (unter 3 Jahren) in einer Einrichtung sind, bleiben vorrangig vor „neuen“ Kindern ab dem 3. Lebensjahr in dieser Einrichtung Wünsche von Eltern zu Ummeldungen – z. B. von Vormittags- auf Ganztagsplatz in der gleichen Einrichtung haben Vorrang vor „neuen“ Aufnahmen Mit Einführung der Beitragsfreiheit muss festgestellt werden, dass immer mehr Eltern nicht wunschentsprechend berücksichtigt werden können. Dies führt zu Unmut bei den Eltern, für die oft kein Grund für die Entscheidung erkennbar ist. Ferner ist der Kriterienkatalog überarbeitungswürdig, weil die berufliche und soziale Situation der Eltern weniger hoch eingestuft war. Vor allem bei der Vergabe der Ganztagsplätze spielt diese jedoch eine entscheidende Rolle.
Um die Plätze möglichst fair, aber auch transparent vergeben zu können, hat das Amt für Bildung und Leben nun neue Richtlinien in Form einer Satzung aufgestellt. Mit dieser Satzung hat sich der Arbeitskreis Kita-Gebühren in seinen Sitzungen am 17.01.2019 und 18.02.2019 eingehend befasst und vor allem den Kriterienkatalog diskutiert. Im Ergebnis wurde die Verwaltung gebeten, diesen zunächst bei der anstehenden Platzvergabe 2019/20 als Arbeitsgrundlage zu verwenden und im Spätsommer im Arbeitskreis erneut über die gemachten Erfahrungen zu berichten.
Die Erfahrungen aus der letzten Platzvergabe sind nunmehr in die vorliegende Fassung eingearbeitet worden. Der Arbeitskreis, der sich am 15.08.2019 final mit der Satzung befasst hat, hat einstimmig empfohlen, diese nun in der vorliegenden Form mit der Bitte um Zustimmung dem Ausschuss für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt zur Beratung vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:-/-
Anlage/n:Entwurf der Satzung über die Aufnahme und den Besuch in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Westerstede
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||