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Vorlage - 19/0659  

 
 
Betreff: Neufassung einer Satzung über die Aufnahme und den Besuch in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Westerstede
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
24.09.2019 
Sitzung des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Anhörung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
17.12.2019 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

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Beschlussvorschlag:

Der anliegende Satzungsentwurf wird beschlossen.

 

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Sachverhalt:

Seit dem Kindergartenjahr 2014/15 werden alle Kindergarten- und Krippenplätze zentral vergeben. Die Vergabe richtete sich seither nach Absprache mit den Kindertagesstätten­leitungen nach folgenden Kriterien:

 

    Wohnortnähe

    Kinder deren Geschwister schon die Einrichtung besuchen

    Berufstätigkeit der Eltern

    Soziale Lebenssituation

    Alter der Kinder

    Kinder, die bereits als Kleinkinder (unter 3 Jahren) in einer Einrichtung sind, bleiben vorrangig vor neuenKindern ab dem 3. Lebensjahr in dieser Einrichtung

    Wünsche von Eltern zu Ummeldungen z. B. von Vormittags- auf Ganztagsplatz in der gleichen Einrichtung haben Vorrang vor neuenAufnahmen

Mit Einführung der Beitragsfreiheit muss festgestellt werden, dass immer mehr Eltern nicht wunschentsprechend berücksichtigt werden können. Dies führt zu Unmut bei den Eltern, für die oft kein Grund für die Entscheidung erkennbar ist.

Ferner ist der Kriterienkatalog überarbeitungswürdig, weil die berufliche und soziale Situation der Eltern weniger hoch eingestuft war. Vor allem bei der Vergabe der Ganztagsplätze spielt diese jedoch eine entscheidende Rolle.

 

Um die Plätze möglichst fair, aber auch transparent vergeben zu können, hat das Amt für Bildung und Leben nun neue Richtlinien in Form einer Satzung aufgestellt. Mit dieser Satzung hat sich der Arbeitskreis Kita-Gebühren in seinen Sitzungen am 17.01.2019 und 18.02.2019 eingehend befasst und vor allem den Kriterienkatalog diskutiert.

Im Ergebnis wurde die Verwaltung gebeten, diesen zunächst bei der anstehenden Platz­vergabe 2019/20 als Arbeitsgrundlage zu verwenden und im Spätsommer im Arbeitskreis erneut über die gemachten Erfahrungen zu berichten.

 

Die Erfahrungen aus der letzten Platzvergabe sind nunmehr in die vorliegende Fassung eingearbeitet worden. Der Arbeitskreis, der sich am 15.08.2019 final mit der Satzung befasst hat, hat einstimmig empfohlen, diese nun in der vorliegenden Form mit der Bitte um Zustimmung dem Ausschuss für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt zur Beratung vorzulegen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

-/-

 

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Anlage/n:

Entwurf der Satzung über die Aufnahme und den Besuch in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Westerstede

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 satzung_aufnahme_und_besuch_in_tageseinrichtungen_stuhr (25 KB)