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Beschlussvorschlag:Der §1 Absatz (1) der Richtlinien vom 28.02.2012 wird um folgende aufgeführte Sportstätten ergänzt:
Sachverhalt:O.a. Sportstätten wurden bei der letzten Festlegung der Richtlinien 2012 nicht berücksichtigt.
Nach Ansicht der Verwaltung würden auch diese Sportstätten unter den § 1 Grundsätze für die Überlassung Absatz 1 der Richtlinien fallen.
Finanzielle Auswirkungen:Keine
Anlage/n:Entwurf der geänderten Richtlinien
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