Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 119 – Tannenloge Erweiterung II 1. Änderung - im Verfahren nach § 13a BauGB - sowie der Begründung zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Sachverhalt:Für den oben genannten Bebauungsplan wurde vom 10.03.2020 bis einschließlich 24.03.2020 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Unterlagen konnten während des Zeitraumes in den Räumlichkeiten des Bauamtes, trotz allgemeiner Schließung des Rathauses aufgrund der Corona-Pandemie, eingesehen werden. Hierüber wurde durch Aushang an den Eingängen zum Bauamt besonders hingewiesen und um individuelle telefonische Anmeldung gebeten. Darüber hinaus konnten die Unterlagen auch über das Internet eingesehen werden. Damit war die Zugänglichkeit zu den Planunterlagen entsprechend den gesetzlichen Anforderungen gegeben.
Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgelegt worden. Den Behörden wurde eine Frist bis zum 06.04.2020 eingeräumt.
Private Stellungnahmen sind nicht eingegangen.
Über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat das Planungsbüro NWP, Oldenburg, eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen vorbereitet.
Aufgrund der Eingabe des Landkreises, holt die Verwaltung derzeit noch eine ergänzende Stellungnahme zum Lärmgutachten ein. Die Ergebnisse werden in der Sitzung vorgestellt.
Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt, was verfahrensrechtliche Vereinfachungen mit sich bringt. Der Vorteil ergibt sich unter anderem aus der Tatsache, dass der Flächennutzungsplan nicht geändert werden muss, sondern im Zuge einer Berichtigung angepasst werden kann, hier die 127. Berichtigung.
Es wird gebeten, den Verfahrensvorschlägen zuzustimmen und den Beschluss zur Auslegung der Planunterlagen (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie zur Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
51120.427100
Anlage/n:Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||