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Vorlage - 20/0860  

 
 
Betreff: Verzicht über die Aufstellung der konsolidierten Gesamtabschlüsse für die Jahre 2012-2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Leitung Dezernat II Bearbeiter/-in: Busch, Rico
Beratungsfolge:
Haushaltsausschuss Vorberatung
10.11.2020 
Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Westerstede Entscheidung
15.12.2020 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Auf die Aufstellung der konsolidierten Gesamtabschlüsse für die Jahre 2012-2018 wird mangels Wesentlichkeit der Einzelabschlüsse verzichtet. Die Wertgrenzen zur Beurteilung der Wesentlichkeit der untergeordneten Bedeutung werden ebenfalls beschlossen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Stadt Westerstede ist gemäß § 128 Abs. 4 NKomVG grundsätzlich verpflichtet die Jahresabschlüsse der Tochtergesellschaften oder Eigenbetriebe etc. mit dem eigenen Jahresabschluss zu konsolidieren, sofern es sich um wesentliche Tochterunternehmen handelt (sog. Gesamt- oder auch Konzernabschluss). Ziel des Gesamtabschlusses ist es, einen Überblick über die Ertrags-, Finanz- u. Vermögenslage der Kommune als eine rechtliche Einheit zu erhalten.

 

Zur Beurteilung, ob beispielsweise der Einzelabschluss des Eigenbetriebs Hössensportzentrum oder der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH mit dem Jahresabschluss der Stadt Westerstede konsolidiert werden muss, bedarf es der Klärung, ob es sich um wesentliche Unternehmen handelt. Die Wesentlichkeit orientiert sich dabei an prozentuale Schwellenwerte, die sich aus der Ertrags-, Finanz- u. Vermögenslage der Unternehmen im Verhältnis zu denen der Stadt Westerstede ergeben. Das Land Niedersachsen hat im Jahr 2012 noch empfohlen, die Wesentlichkeit ab dem Überschreiten eines Schwellenwertes von 5-7 % anzunehmen.

 

Das Land Niedersachsen hat nunmehr eine neue Empfehlung zur Beurteilung der Wesentlichkeit ausgesprochen, wonach auch rückwirkend ab 2012 die prozentuale Wesentlichkeit erst oberhalb von 30 %, bezogen auf den jeweiligen Einzelabschluss angenommen werden kann. Die Summe der Positionen der Einzelabschlüsse der Unternehmen von untergeordneter Bedeutung sollte 35 % der entsprechenden Positionen der summierten Einzelabschlüsse nicht übersteigen. Über diese Empfehlung hinaus, können die Kommunen im eigenen Ermessen Wertgrenzen für die untergeordnete Bedeutung festlegen.

 

In der Anlage ist die Prüfung der Wesentlichkeit für das Jahr 2018 beigefügt. Anhand der Prüfung kann festgestellt werden, dass das Jahresergebnis der Stadtentwicklungs-gesellschaft und der Schuldenstand des EB Hössensportzentrum nah am empfohlen Grenzwert liegt. In Bezug auf das Jahresergebnis der Stadtentwicklungsgesellschaft ist immer das Verhältnis zum Ergebnis des Stadthaushalts zu sehen, so dass hier erhebliche Schwankungen nicht ungewöhnlich sind.

 

In Bezug auf den Schuldenstand des EB Hössensportzentrum ist anzumerken, dass sich hier unter anderem bilanziell die von Seiten der JHK-Stiftung und der Stadt Westerstede zur Verfügung gestellten Mittel für die Beteiligung an der KNN-GmbH Co. KG abbilden. Ohne diese getätigten Beteiligungen würde im Jahr 2018 der prozentuale Anteil der Schulden beim EB Hössensportzentrum lediglich 18,25 % betragen. Auf Grund dessen wird verwaltungsseitig die Auffassung vertreten, dass die Wertgrenzen gegenüber der Empfehlung des Landes Niedersachsen um 5 % bei der Ertrags- u. Vermögenslage und um 10 % bei der Finanzlage angepasst werden sollten.

 

Die Wertgrenzen für den Zeitraum 2012-2018 sollten wie folgt festgesetzt werden:

 

 

Einzelabschluss der

verbundenen Unternehmen

Summe der Einzelabschlüsse der verbundenen Unternehmen

Ertragslage

35 %

35 %

Finanzlage

40 %

45 %

Vermögenslage

35 %

35 %

 

Des Weiteren ist der Grundsatz der Stetigkeit zu berücksichtigen, wonach die Wesentlichkeitsgrenzen erst nach zweimaligem Über- bzw. Unterschreiten des Prozentsatzes in ihrer Konsequenz anzuwenden sind.

 

Der Gesamtabschluss 2012 liegt im Entwurf vor und kann dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vorgelegt werden. In Anbetracht der großen Zeitspanne wird verwaltungsseitig allerdings die Auffassung vertreten, dass ein großer Erkenntnisgewinn oder auch ein Steuerungsinstrument im Falle der Aufstellung der noch fehlenden Gesamtabschlüsse 2013-2018 nicht gegeben ist. Die Wesentlichkeit der Einzelabschlüsse kann für die Jahre 2012-2018 unter Anwendung der neuen Schwellenwerte nicht bestätigt werden.

 

Die Stadtkämmerei wird in den Folgejahren die Wesentlichkeit der Aufgabenträger neu bewerten und ggf. dem Rat der Stadt Westerstede einen erneuten Beschlussvorschlag unterbreiten.

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wesentlichkeitprüfung 2018 (20 KB)      
Anlage 2 2 Wesentlichkeitsprüfung assoziierte Unternehmen 2018 (7 KB)