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Beschlussvorschlag:Über die Art und Weise des Beteiligungsverfahrens ist zu entscheiden.
Sachverhalt:Der Aufstellungsbeschluss des o.g. Bebauungsplanes wurde im Juni 2020 gefasst; es wird auf die Vorlage Nr.20/0837 verwiesen. Der Beschluss wurde am 03.07.2020 in der Nordwest-Zeitung öffentlich bekanntgemacht.
Das Ziel der Planung ist die Steuerung einer nachbarschaftsverträglichen Nachverdichtung unter anderem mit Regelungen zu überbaubaren Grundstücksflächen, zur Anzahl der Vollgeschosse und zu Trauf- und Firsthöhen. Weiterhin sollen über örtliche Bauvorschriften verbindliche Dachneigungen und Fassaden- sowie Dachfarben vorgegeben werden.
In der Ausschusssitzung wird das Planungsbüro NWP die Grundzüge der Planung vorstellen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes werden Teilbereiche der rechtskräftigen Bebauungspläne 14A inkl. Änderungen und 14B neu überplant. Bei dem Bebauungsplan handelt es sich um einen Plan der Innenentwicklung, sodass das Verfahren nach § 13a BauGB erfolgen kann. Hierbei ist ein Umweltbericht nicht erforderlich. Die Umweltauswirkungen werden jedoch im Rahmen der Begründung und in einer Einzelfallvorprüfung erfasst und geprüft.
In Anbetracht der grundsätzlichen Thematik „Gestaltung“ sowie der Herleitung und Bedeutung einzelner gestalterischer Festsetzungen wäre eine vorgezogene öffentliche Informationsveranstaltung über die Grundzüge der Planung nach Ansicht der Verwaltung durchaus im Sinne einer geeigneten frühzeitigen Information der betroffenen Grundstückseigentümern sowie den weiteren Interessierten angebracht. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund der erstmaligen großflächigen Überplanung von schon bebauten Bereichen entsprechend den Ergebnissen der Arbeitstagungen „Gestaltung und Nachverdichtung“. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Geltungsbereich ca. 7 ha Fläche und rd. 80 Grundstücke umfasst. In Zeiten der Corona-Pandemie kann nach Ansicht der Verwaltung eine solche Veranstaltung dem Grundsatz nach zwar stattfinden, ein Risiko hinsichtlich einer möglichen Ansteckung mit dem Virus bestehe aber weiterhin. Eine Informationsveranstaltung könnte im Forum der Robert-Dannemann-Schule unter Einhaltung der üblichen Hygiene- und Abstandsvorschriften stattfinden.
Anstatt einer Informationsveranstaltung käme alternativ die übliche Vorgehensweise, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus, zu informieren.
Es wird gebeten, über die Art und Weise des Beteiligungsverfahrens zu entscheiden. Wegen aktuell anstehenden Bauanträgen sollte das Verfahren eingeleitet werden.
Übersichtplan
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
51120.427100
Anlage/n:
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