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Beschlussvorschlag:Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 119 Tannenloge Erweiterung II 1. Änderung wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 127. Berichtigung angepasst.
Sachverhalt:Die öffentliche Auslegung der oben genannten Bauleitplanung wurde vom 23.07.2020 bis einschließlich zum 24.08.2020 durchgeführt. Hierüber sind auch die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert worden. Die Unterlagen konnten auch über das Internet eingesehen werden.
Private Stellungnahmen sind nicht eingegangen. Über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange hat das Planungsbüro NWP, Oldenburg, eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen vorbereitet.
Der Rat wird gebeten, den Abwägungsvorschlägen zuzustimmen und das Aufstellungsverfahren durch Satzungsbeschluss zum Abschluss zu bringen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 127. Berichtigung angepasst.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
51120.427100 – die Aufwendungen werden erstattet.
Anlage/n:Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen
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