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Beschlussvorschlag:Die Fortsetzung des gemeinsamen KMU-Förderprogramms und die Förderrichtlinie des Programms zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Landkreis Ammerland für die Jahre 2021 bis 2027 werden beschlossen. Die jährlich erforderlichen Finanzmittel sind im Förderzeitraum bereitzustellen.
Sachverhalt:In der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Tourismus, Märkte und Mobilität am 09.03.2020 wurde neben den Jahres- und Sachstandsberichten bereits ein Ausblick auf die Fortsetzung des gemeinsamen KMU-Förderprogramms für die Jahre 2021 bis 2027 gegeben. Beigefügt war auch die Beschlussvorlage des Landkreises Ammerland, die seinerzeit parallel in den Beratungen der dortigen Gremien war und zwischenzeitlich auch so beschlossen wurde – sie Anlage 1.
Die Nachfrage nach dem Förderprogramm ist insgesamt sehr gut. Die Zuschüsse unterstützen die Unternehmen bei ihren Investitionen und investitionsvorbereitenden Maßnahmen. Dadurch wird u.a. Wettbewerbsfähigkeit gesteigert und die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze / Ausbildungsplätze gesichert bzw. erhöht.
In der Stadt Westerstede wurden in der laufenden Förderperiode insgesamt 53 Bewilligungen für die Investitionen von Unternehmen ausgesprochen, was rd. 27% aller Bewilligungen entspricht. Dieser Anteil spiegelt sich beim Umfang der geförderten Investitionen (rd. 20 Mio. Euro von insgesamt über 70 Mio. Euro) und Arbeitsplätze (268 inkl. Ausbildungsplätze von insgesamt 900) wieder.
Da das aktuelle KMU-Förderprogramm zum Jahresende 2020 ausläuft, hat sich das Wirtschaftsförder-Netzwerk, bestehend aus Vertretern des Landkreises und der kreisangehörigen Gemeinden / der Stadt, mit der Fortführung des Programms für die Zeit ab 2021 auseinandergesetzt. Dabei wurden einige Förderkriterien überarbeitet bzw. neu eingeführt. Die neue Richtlinie wurde über die HVB-Konferenz zusammen mit dem Vorschlag einer Erhöhung des Etats auf insgesamt 800.000,00 Euro jährlich in die Gremien des Landkreises zur Beratung gegeben und dort auch beschlossen. Parallel finden derzeit die Beratungen in den kreisangehörigen Gemeinden und der Stadt Westerstede statt.
Der Entwurf der neuen Förderrichtlinie ist als Anlage 2 beigefügt. Folgende wesentliche Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge wurden erfasst:
Gegenstand der Förderung (Ziff. 2 der RL):
- Absenkung der Steigerungsquote bei den Arbeitsplätzen:
- Zusätzliche Aufnahme des folgenden Fördergegenstandes:
- Ausschluss der Förderung bei Betriebsübergaben innerhalb der Familie: Gefördert wird der Erwerb einer von der Stilllegung bedrohten oder bereits stillgelegten Betriebsstätte, sofern dieser unter Marktbedingungen erfolgt und der Erwerber nicht in einem Familienverhältnis zu dem Veräußerer steht.
- Besondere Herausstellung von nachhaltigen und umweltbezogenen Maßnahmen:
Zuwendungsempfänger (Ziff. 3 der RL):
- Einschränkung der Förderung von Freiberuflern:
Sonstige Zuwendungsvoraussetzungen (Ziff. 4 der RL):
- Anpassung des Zweckbindungszeitraumes:
Art, Umfang und Höhe der Förderung (Ziff. 5 der RL):
- Anhebung der Höchstförderung: - Herausnahme der Grundstücksförderung: Das Budget soll für die neue Förderperiode von bisher 700.000,00 Euro jährlich auf 800.000,00 Euro jährlich angehoben werden aufgrund der hohen Nachfrage sowie der zukünftig weitestgehend wegfallenden EU-Förderung in diesem Bereich. Die Aufteilung des Budgets soll erfolgen im Verhältnis 50% Landkreis Ammerland, 25% Standortgemeinde, 25% Gemeindepool. Damit erfolgt eine Vereinfachung zur bisherigen Praxis, wo beim Grundbudget von 500.000,00 Euro eine Aufteilung von 40-30-30% gegeben war und beim zusätzlichen Budget von 200.000,00 Euro eine Aufteilung von 50-25-25%. Die nachfolgende Tabelle stellt die bisherige und angedachte finanzielle Aufteilung dar:
Daraus ist zu erkennen, dass die Budgeterhöhung um 100.000,00 Euro vollumfänglich vom Landkreis Ammerland finanziert wird. Insoweit ist davon auszugehen, dass die bisherigen Haushaltsansätze für die KMU-Förderung weiterhin veranschlagt werden können:
Zusammenfassung: Vor dem Hintergrund der massiven Fördermittelkürzungen der EU, dem Herausfallen aus der GRW-Förderung und der Fokussierung der Landespolitik auf andere wichtige Förderschwerpunkte sollte an dem Fortbestand der kommunalen Förderrichtlinie festgehalten werden. Dies gilt umso mehr, als dass das Förderprogramm zu einem wichtigen Pfeiler der Wirtschaftsförderung geworden ist und nach Angaben des Landkreises auch deutlich erfolgreicher und effizienter betrieben wird als in Nachbarlandkreisen und -städten.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Anlage/n:Beschlussvorlage Landkreis nebst Protokollauszügen Entwurf Förderrichtlinie
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