Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:
Die örtliche Bauvorschrift Nr. 6, Absatz 1 wird wie folgt geändert: Die Verwendung ist auf 60 % einer Dachseite zu beschränken.
Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird den Entwürfen der 114. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 121 – Linswege, Göhlenkamp mit örtlichen Bauvorschriften - sowie den Begründungen nebst Umweltberichten zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).