Es ist über die Einrichtung einer öffentlichen Freizeitanlage gemäß den nachfolgenden Ausführungen zu den jeweiligen Standorten zu entscheiden. Entsprechend der Standortfestlegung wird die Verwaltung beauftragt, ggfs. die planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zu klären und die genauen Kosten zu ermitteln.
11.09.2018 - Wirtschaftsausschuss
Ö 5 - geändert beschlossen
Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen sowie planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für die favorisierten Standorte Grünstreifen an der Norderbäke und am Jaspershof zu klären und die genauen Kosten zu ermitteln.