Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:
Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt.
Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 116 A – Hollriede, Halsbeker Straße, Erweiterung – mit örtlichen Bauvorschriften wird im Verfahren nach § 13a BauGB einschl. der Begründung zugestimmt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).