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Der überplanmäßige Aufwand für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 2.824.400 € wird gemäß § 117 NKomVG beschlossen.
Beschlussvorschlag an den Rat:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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