1) Der Jahresabschluss 2014 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG in der vorliegenden Form beschlossen.
2) Der Rat der Stadt Westerstede erteilt dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2014.
3) Die im ordentlichen und außerordentlichen Ergebnishaushalt erwirtschafteten Überschüsse/Fehlbeträge werden wie in der Anlage aufgeführt beschlossen (Ergebnisverwendungsbeschluss).
19.02.2018 - Haushaltsausschuss
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschlussvorschlag an den Rat:
1) Der Jahresabschluss 2014 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG in der vorliegenden Form beschlossen.
2) Der Rat der Stadt Westerstede erteilt dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2014.
3) Die im ordentlichen und außerordentlichen Ergebnishaushalt erwirtschafteten Überschüsse/Fehlbeträge werden wie in der Anlage aufgeführt beschlossen (Ergebnisverwendungsbeschluss).
Abstimmungsergebnis: einstimmig
13.03.2018 - Rat der Stadt Westerstede
Ö 9.2.3 - (offen)
Beschluss:
1) Der Jahresabschluss 2014 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG in der vorliegenden Form beschlossen.
2) Der Rat der Stadt Westerstede erteilt dem Bürgermeister die Entlastung für das Haushaltsjahr 2014.
3) Die im ordentlichen und außerordentlichen Ergebnishaushalt erwirtschafteten Überschüsse/Fehlbeträge werden wie in der Anlage aufgeführt beschlossen (Ergebnisverwendungsbeschluss).