Der Preis für die Mittagsverpflegung in den Schulen und Kindertagesstätten wird an die bundesweiten Sachbezugswerte für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten (2018 = € 3,23) geknüpft. Für Kindertagesstätten liegt der Satz um €0,20 darunter (2018 = € 3,03) Für besondere Einrichtungen sind Ausnahmen möglich.