Bürgerinformationssystem
Ratsvorsitzende Beeken stellt diesen Tagesordnungspunkt zur Diskussion. Ratsherr Kroon meint, dass man vor allem im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen auf regenerative Energielieferanten umsteigen müsse. Ratsherr Pieper zeigt sich erfreut über die gründliche Vorbereitung dieses Vorhabens und er bedankt sich bei allen Beteiligten für ihr Engagement. Auch betont er die Wichtigkeit der maximalen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durch Informationsveranstaltungen. Er erklärt, dass die Stadt Westerstede den größtmöglichen Handlungsspielraum genutzt und gleichzeitig einen erheblichen und positiven Beitrag zur Energiewende geleistet habe. Ratsherr Schmidt-Berg erläutert, dass das Vorhaben in enger Zusammenarbeit zwischen Politik und Verwaltung nach den Maßgaben der Bundes- und Landespolitik geplant worden sei. Gleichzeitig hebt er hervor, dass man durch eben diese Maßgaben enorm eingeschränkt im eigenen Handlungsspielraum gewesen sei. Durch die fehlerhaften Entscheidungen auf bundes- und landespolitischer Ebene sei man als Kommune unter Druck gesetzt und zum Handeln verpflichtet worden. Ohne die verwaltungsseitige Standortpotenzialanalyse und vorgenommenen Änderungen, hätten die Investoren die Windparks deutlich näher an den Wohngebieten errichten können. So sei zumindest ein Abstand von 600 m ermöglicht worden. Die Stadt Westerstede habe daher ihr Möglichstes getan, um den Bürgerinnen und Bürgern so viel Lebensqualität wie möglich zu erhalten. Die den Kommunen auferlegten Vorgaben und Maßnahmen sowie der bundes- und landesseitige Aktionismus seien alles andere als nachhaltig. Verpflichtenden Vorgaben, um Flächen für die Windenergie vorzuhalten, seien der falsche Weg. Man benötige in Westerstede in jedem Falle regenerative Energien, sollte jedoch dazu ermächtigt sein, einen eigenen Weg zur Umsetzung für die Stadt zu finden. Ratsherr Lukoschus kritisiert, dass man als Kommune von Land und Bund vorgeschrieben bekomme, wie man zu handeln habe. Gleichzeitig werde man in seinem eigenen Handlungsspielraum stark eingeschränkt. Er stimmt seinem Vorredner jedoch zu und meint, dass man alle Möglichkeiten, eigene Entscheidungen zu treffen, in Gänze genutzt habe und bedankt sich bei allen Beteiligten für die umfassende Planung des Vorhabens. Im Ergebnis habe man auch Entschlüsse fassen müssen, die nicht den Konsens aller Parteien finden würden. Beschluss: Die Standortpotenzialstudie mit den Anlagen zur Bestimmung geeigneter Suchräume für Windenergieanlagen im gesamten Gebiet der Stadt Westerstede anhand allgemeiner (Tabu-) Kriterien wird als Grundlage der 137. Flächennutzungsplanänderung beschlossen. Den Abwägungsvorschlägen zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt. Die 137. Änderung des Flächennutzungsplanes - Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergie" gemäß § 5 Abs. 2 b BauGB - nebst Begründung, Umweltbericht, Standortpotenzialstudie nebst Anlagen wird aufgrund des § 2 Absatz 1 BauGB und § 58 NKomVG festgestellt. Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 11 Enthaltungen |
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