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Auszug - 137. Änderung des Flächennutzungsplanes - Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergie" gemäß § 5 Abs. 2 b Baugesetzbuch (BauGB) - Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragen worden sind - Feststellungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede
TOP: Ö 8.3.1
Gremium: Rat der Stadt Westerstede Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 19.12.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:32 Anlass: Sitzung
Raum: Schloß Köhlmoor
Ort: Köhlmoorweg 8, Felde
23/1567 137. Änderung des Flächennutzungsplanes - Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergie" gemäß § 5 Abs. 2 b Baugesetzbuch (BauGB) - Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragen worden sind - Feststellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
21/1141-01-02
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hinrichs, Rolf
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsvorsitzende Beeken stellt diesen Tagesordnungspunkt zur Diskussion.

Ratsherr Kroon meint, dass man vor allem im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen auf regenerative Energielieferanten umsteigen müsse.
Hier kämen von Land und Bund gesetzliche Regelungen, die dann im Ergebnis von den Kommunen umgesetzt werden müssten. Daher habe man dafür Sorge zu tragen, dass potenzielle Flächen in Westerstede für die Windenergie genutzt würden. Das Vorhaben sei nun schon seit langer Zeit ein Thema und er spricht seinen Dank an das Planungsbüro sowie an die Mitarbeitenden der Verwaltung aus, die ein sehr umfassendes Planungsverfahren auf die Beine gestellt hätten. Weiter betont er, dass sich die Westersteder Politik dafür eingesetzt habe, dass die Windkraftanlagen einen größeren Abstand zu den Wohngebieten haben müssen, als ohne Planung gesetzlich vorgeschrieben wäre. Dies sei nun der optimale Weg und ein Signal der Stadt Westerstede, dass man die Windenergie sowie ihre Chancen und Risiken ernstnehme.
Weiter pflichtet er dem Wunsch von Herrn Holtz nach einer finanziellen Bürgerbeteiligung bei.

Ratsherr Pieper zeigt sich erfreut über die gründliche Vorbereitung dieses Vorhabens und er bedankt sich bei allen Beteiligten für ihr Engagement. Auch betont er die Wichtigkeit der maximalen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger durch Informationsveranstaltungen. Er erklärt, dass die Stadt Westerstede den größtmöglichen Handlungsspielraum genutzt und gleichzeitig einen erheblichen und positiven Beitrag zur Energiewende geleistet habe.

Ratsherr Schmidt-Berg erläutert, dass das Vorhaben in enger Zusammenarbeit zwischen Politik und Verwaltung nach den Maßgaben der Bundes- und Landespolitik geplant worden sei. Gleichzeitig hebt er hervor, dass man durch eben diese Maßgaben enorm eingeschränkt im eigenen Handlungsspielraum gewesen sei. Durch die fehlerhaften Entscheidungen auf bundes- und landespolitischer Ebene sei man als Kommune unter Druck gesetzt und zum Handeln verpflichtet worden. Ohne die verwaltungsseitige Standortpotenzialanalyse und vorgenommenen Änderungen, hätten die Investoren die Windparks deutlich näher an den Wohngebieten errichten können. So sei zumindest ein Abstand von 600 m ermöglicht worden. Die Stadt Westerstede habe daher ihr Möglichstes getan, um den Bürgerinnen und Bürgern so viel Lebensqualität wie möglich zu erhalten. Die den Kommunen auferlegten Vorgaben und Maßnahmen sowie der bundes- und landesseitige Aktionismus seien alles andere als nachhaltig. Verpflichtenden Vorgaben, um Flächen für die Windenergie vorzuhalten, seien der falsche Weg. Man benötige in Westerstede in jedem Falle regenerative Energien, sollte jedoch dazu ermächtigt sein, einen eigenen Weg zur Umsetzung für die Stadt zu finden.
Weiter erklärt er, dass der Anteil an regenerativen Energien (Wind- und Solarenergie) am Stromverbrauch in Westerstede mit ca. 80 % landkreisweit am größten sei. Dieser Erfolg werde vom Gesetzgeber jedoch nicht beachtet.
Ein weiterer Kritikpunkt sei, dass eine finanzielle Bürgerbeteiligung nach jetzigem Sachstand noch nicht abschließend geregelt sei. Man müsse den Bürgerinnen und Bürgern zumindest einen finanziellen Profit ermöglichen, wenn es schon erhebliche Eingriffe in ihr Lebensumfeld gebe.
Aus den genannten Kritikpunkten enthalte sich die CDU heute bei der Abstimmung über den vorliegenden Beschlussvorschlag.

Ratsherr Lukoschus kritisiert, dass man als Kommune von Land und Bund vorgeschrieben bekomme, wie man zu handeln habe. Gleichzeitig werde man in seinem eigenen Handlungsspielraum stark eingeschränkt. Er stimmt seinem Vorredner jedoch zu und meint, dass man alle Möglichkeiten, eigene Entscheidungen zu treffen, in Gänze genutzt habe und bedankt sich bei allen Beteiligten für die umfassende Planung des Vorhabens. Im Ergebnis habe man auch Entschlüsse fassen müssen, die nicht den Konsens aller Parteien finden würden.
Weiter sehe er eine finanzielle Bürgerbeteiligung als notwendig an und bittet daher darum, dass die Verwaltung sich weitergehend dafür einsetze.
Die Fassung des heutigen Beschlusses sei nicht endgültig, da die finale Entscheidung dem Landkreis obliege.
 


Beschluss:

Die Standortpotenzialstudie mit den Anlagen zur Bestimmung geeigneter Suchräume für Windenergieanlagen im gesamten Gebiet der Stadt Westerstede anhand allgemeiner (Tabu-) Kriterien wird als Grundlage der 137. Flächennutzungsplanänderung beschlossen. 

Den Abwägungsvorschlägen zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt.

Die 137. Änderung des Flächennutzungsplanes - Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergie" gemäß § 5 Abs. 2 b BauGB - nebst Begründung, Umweltbericht, Standortpotenzialstudie nebst Anlagen wird aufgrund des § 2 Absatz 1 BauGB und § 58 NKomVG festgestellt.
 


Abstimmungsergebnis:

18 Ja-Stimmen, 11 Enthaltungen