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Vorlage - 21/1141-01-02  

 
 
Betreff: 137. Änderung des Flächennutzungsplanes - Sachlicher Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" gemäß § 5 Abs. 2 b Baugesetzbuch - Abwägung - Auslegungsbeschluss

Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
21/1141
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
Beratungsfolge:
Bauausschuss Anhörung
22.08.2023 
Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Der Standortpotentialanalyse sowie den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird den Entwürfen der 137. Flächennutzungsplanänderung und der Begründung nebst Umweltbericht zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).


Sachverhalt:

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 13.12.2022 hat der Verwaltungsausschuss nach vorheriger öffentlicher Beratung im Bauausschuss am 29.11.2022 zum einen dem Standortkonzept zugestimmt und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu dem sich daraus ergebenden Vorentwurf des Teilflächennutzungsplanes beschlossen.

 

Um die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darzulegen, wurde der Vorentwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplanes nebst Begründung sowie das Standortkonzept nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch vom 23.01.2023 bis einschließlich 24.02.2023 im Rathaus der Stadt Westerstede während der Dienststunden öffentlich ausgelegt und neben der Einsichtnahme die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die Unterlagen konnten darüber hinaus über das Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Feststellungsbeschluss unter www.westerstede.de unter der Rubrik:  Rathaus&Poltik > Aktuell > Bauleitplanung, veröffentlicht.

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde von der Stadt Westerstede außerdem am Mittwoch, den 25.01.2023 eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Ziel der Veranstaltung war Erörterung der allgemeinen planerischen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Erläuterung der Herleitung der sonstigen Sondergebiete.  Es bestand die Gelegenheit der allgemeinen Aussprache zu der Thematik.

Weiterhin fanden am 31.01.2023 und am 02.02.2023 jeweils von 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr Bürgerinformationstage im Forum der Oberschule statt. Ziel dieser Informationstage war, neben der allgemeinen Erörterung, die individuelle persönliche Erläuterung über die beabsichtigte Planung, um damit näher auf einzelne Belange eingehen zu können. 

 

Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgelegt worden.

 

Über die eingegangenen Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat das Planungsbüro Diekmann-Mosebach & Partner eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen erstellt, auf die verwiesen wird.

 

Aus der Gesamtheit der Stellungnahmen ergeben sich letztlich u.a. konkrete Folgerungen für die Erarbeitung des Auslegungsentwurfes:

 

- Der Landkreis Ammerland hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass ein Teilbereich (Hollwegerfeldermoor) mit der Festlegung eines Vorranggebietes Rohstoffgewinnung „Torf“ aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm von 1996 (RROP1996) überlagert ist. Bekanntlich befindet sich das Regionale Raumordnungsprogramm zwar seit 2017 in Neuaufstellung, bis zur Verabschiedung des neuen RROP sind jedoch nach Auffassung des Landkreises die „alten“ Ziele der Raumordnung weiter zu beachten. Die Anwendung des Instrumentes der Zielabweichung wurde vom Landkreis für diesen Fall ausdrücklich ausgeschlossen, so dass das alte (klimaschädliche) Ziel der Raumordnung als hartes Tabukriterium in die Planung der Stadt zu überführen ist. In einer Einzelfallbetrachtung können jedoch wiederum einzelne, bereits dem Ziel durch Abtorfung entsprochene Flächen, für die Windenergie in Anspruch genommen werden. Nach Rücksprache mit dem Landkreis wurde dementsprechend eine Fläche, bei dem das Ziel der Rohstoffgewinnung erfolgt ist, wieder in die Planung hinzugenommen.

 

- Weiterhin wurde das Grundprinzip der Planung von einer sog. „Rotor-In“ Planung auf eine „Rotor-Out“ Planung umgestellt, sodass die Rotoren der möglichen Windenergieanlagen die dargestellten Grenzen der Sondergebiete überstreichen dürfen (nicht müssen). Der Abstand der Turmstandorte bleibt dennoch bei der dreifachen Anlagenhöhe der Referenzanlage, also 600 m zur Wohnbebauung. 

 

- Die in dem Vorentwurf enthaltenen Flächen in Tarbarg sind aufgrund von umweltrechtlichen/avifaunistischen Abstandserfordernissen in der Planung nicht weiter bestätigt worden.

 

- Neu hinzugetreten ist der Teilbereich 8 „Petersfeld“, der aufgrund seiner Nähe zum Teilbereich 7 „Garnholter Büsche“ geeignet ist, zusammen mit dem genannten Teilbereich eine Einheit zu bilden. Aufgrund der Linienförmigkeit ist er darüber hinaus geeignet, mehrere Windenergieanlagen aufzunehmen, sodass hier eine Konzentrationswirkung möglich ist.

 

Über diese in Kurzform genannten Änderungen sowie die weiteren Änderungen im Vergleich zum Vorentwurf wird in der Sitzung berichtet.

 

Aus alledem ergibt sich somit, dass in dem Entwurf insgesamt neun Teilbereiche dargestellt werden. Der Entwurf ist als Anlage beigefügt.

 

Die ursprüngliche Flächenkulisse reduziert sich zwar, jedoch kann die Stadt Westerstede den von der Rechtsprechung geforderten und nachzuweisenden sog. substantiellen Raum für die Windkraft im Zuge der Planung im Ergebnis bereitstellen:

Die nach dem Landesraumordnungsprogramm zu erreichenden Flächenanteile (bis 2030 1,4 %; ab 2030 bei 2,1 % der Landesfläche) können mit den dargestellten Sondergebieten mit einem Flächenanteil von rd. 0,90% nicht erreicht werden. Allerdings kann ein zweiter regionalisierter Wert nach dem Windenergieerlass 2021 erreicht werden, der als Indizwirkung zu verstehen ist. Demnach ist der substantielle Raum in der Regel dann anzunehmen, wenn das Flächenpotenzial einer Gemeinde nach Abzug der von harten Tabuzonen, Wald- und FFH-Gebieten belegten Flächen noch 7,05 % der Gesamtfläche der Gemeinde ausmacht. Mit rd. 10 % Flächenanteil gemessen an diesem Kriterium kann die vorliegende Planung der Stadt der Rechtsprechung entsprechen.

Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die Stadt Westerstede keinen durch Bundes- oder Landesrecht festgelegten Flächenbeitragswert zu erbringen hat. Dies ist in Niedersachsen vielmehr Aufgabe der Träger der Regionalplanung. Der Landkreis Ammerland muss im Zuge des Regionalen Raumordnungsprogramms bis Ende 2027 nach bisherigen Kenntnisstand 1,32 % seiner Fläche für die Windenergie zur Verfügung stellen. Der fiktive Flächenbeitragswert für die Stadt Westerstede wurde vom Planungsbüro hilfsweise berechnet und liegt bei rd. 0,90 %.

 

Es wird gebeten, den Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

Ergänzung 14.08.2023

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Bürgerinitiative aus Westerloy eine Unterschriftenliste eingereicht hat, die als Anlage beigefügt ist (öffentlich = lediglich mit Deckblatt und Anmerkung der Verwaltung/ nichtöffentlich = komplett).

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Investitionen

Auswirkungen Ergebnishaushalt

Einzahlungen (+) / Auszahlungen (-)

Haushaltsjahr 2023

Gesamtinvestition

-€-

Erträge (+)/

Aufwendungen (-)

-€-

Planungskosten

 

 

Abschreibungen

 

Anschaffungs-/
Herstellungskosten

 

 

Personalaufwand

 

 

 

 

Unterhaltungsaufwand

 

Zuwendungen

 

 

Betriebsaufwand

- 10.000

Zuwendungen

 

 

Auflösungserträge

 

 

 

 

Entgelte/Gebühren

 

 

 

 

Lfd. Zuwendungen

 

Gesamtsumme

 

 

Gesamtsumme

- 10.000

 

Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung: 

Ja

Nein

 

Investitionsmaßnahme:

 

Produkt:

51120.427100

 


Anlage/n:

Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung (Stand 14.08.2023, nachgereicht 14.08.2023, Hinweis: Bis zur Ausschusssitzung werden noch Randkorrektur vorgenommen)

Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen (Stand 15.08.2023 nachgereicht 15.08.2023)

Schreiben einer Bürgerinitiative aus Westerloy (nachgereicht 14.08.2023)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Schreiben Bürgerinitiative Westerloy öffentlich (243 KB)      
Anlage 3 3 Begründung - Entwurf, Stand 14.08.2023 (499 KB)      
Anlage 4 4 Planzeichnung - Entwurf, Stand 14.08.2023 (3017 KB)      
Anlage 5 5 Verfahrens- und Abwägungsvorschläge Träger öffentlicher Belange, Stand 14.08.2023 (1020 KB)      
Anlage 6 6 Stellungnahmen Privat anonymisiert, Stand 15.08.2023 (1899 KB)      
Stammbaum:
21/1141   Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" gemäß § 5 Abs. 2 b Baugesetzbuch   Bauamt   Beschlussvorlage
21/1141-01   Sachlicher Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" gemäß § 5 Abs. 2 b Baugesetzbuch - Festlegung des Beteiligungsverfahrens   Bauamt   Beschlussvorlage
21/1141-01-02   137. Änderung des Flächennutzungsplanes - Sachlicher Teilflächennutzungsplanes "Windenergie" gemäß § 5 Abs. 2 b Baugesetzbuch - Abwägung - Auslegungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage
23/1567   137. Änderung des Flächennutzungsplanes - Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergie" gemäß § 5 Abs. 2 b Baugesetzbuch (BauGB) - Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragen worden sind - Feststellungsbeschluss   Bauamt   Beschlussvorlage