Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Die Standortpotenzialstudie mit den Anlagen zur Bestimmung geeigneter Suchräume für Windenergieanlagen im gesamten Gebiet der Stadt Westerstede anhand allgemeiner (Tabu-) Kriterien wird als Grundlage der 137. Flächennutzungsplanänderung beschlossen. Den Abwägungsvorschlägen zu den im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt. Die 137. Änderung des Flächennutzungsplanes - Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergie" gemäß § 5 Abs. 2 b BauGB - nebst Begründung, Umweltbericht, Standortpotenzialstudie nebst Anlagen wird aufgrund des § 2 Absatz 1 BauGB und § 58 NKomVG festgestellt.
Sachverhalt:
Der Entwurf der 137. Änderung des Flächennutzungsplanes hat in der Zeit vom 13.09.2023 bis einschließlich 13.10.2023 im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB im Rathaus der Stadt Westerstede ausgelegen. Über die Auslegung ist entsprechend der Hauptsatzung durch öffentliche Bekanntmachung in der Nordwest-Zeitung am 05.09.2022 sowie über das Internetportal der Stadt Westerstede informiert worden. Die Unterlagen konnten darüber hinaus über das Internet eingesehen und Stellungnahmen abgegeben werden. Die entsprechenden Unterlagen sind auch weiterhin bis zum Feststellungsbeschluss unter www.westerstede.de unter der Rubrik: Standort > Bauen und Stadtentwicklung > Bauleitplanung veröffentlicht. Gleichzeitig sind im genannten Zeitraum die Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt worden, worüber diese gesondert informiert worden sind.
Die nachfolgenden Unterlagen wurden ausgelegt - Planzeichnung der 137. Flächennutzungsplanänderung - Begründung - Umweltbericht (Teil II der Begründung) mit
- Standortpotenzialstudie mit
- Öffentliche Bekanntmachung - erschienen in der Nordwest-Zeitung vom 05.09.2023 - Umweltbezogene Stellungnahmen zugleich Abwägung (Stand Vorverfahren) - Fachplanung - Bodenuntersuchung WP Ihausen, Ingenieurbüro Dr. Lübbe, Projekt 2023-0136, August 2023
Darüber hinaus wurden diverse Fachplanungen, z. B. zur Raumordnung und insbesondere avifaunische Daten Dritter, namentlich das faunistische Gutachten zum Standortkonzept Windenergie des Landkreis Ammerland - Übersichtskartierung Brutvögel (Zwischenstand 2022) – im Rathaus vorgehalten, die ebenfalls eingesehen (Akteneinsicht) werden konnten, was zumindest in einem Fall telefonisch angefragt worden ist.
Weiter fand auf Wunsch des Bauausschusses am 11.09.2023 im Forum der Oberschule eine abendliche Informationsveranstaltung „Windenergie“ statt, die vordringlich an die Einwohnerinnen und Einwohner der Dörfer Hollriede, Hollwegerfeld, Ihausen, Ihorst und Petersfeld gerichtet worden war; die Veranstaltung war jedermann zugänglich.
Hintergrund der Informationsveranstaltung war, dass die Entwurfsunterlagen nach der Beratung im Bauausschuss am 22. August d. J. im Zuge der Beschlussfassung über die Auslegung im Verwaltungsausschuss am 29. August (dann in nichtöffentlicher Sitzung) verändert wurden. Diese Vorgehensweise ist legitim, sollte den pot. betroffenen Dörfern jedoch in einer gesonderten Veranstaltung dargelegt und erläutert werden, um das Verfahren möglichst transparent und offen zu gestalten. Das Protokoll der Sitzung ist als gesonderte Anlage 1 beigefügt. Die in der Sitzung von den Bürgerinnen und Bürgern vorgetragenen Anregungen sind von Verwaltung auskömmlich beantwortet worden, was inhaltlich nicht weiter ergänzt werden muss. Wir bitten, die protokollierten Ausführungen der Verwaltung im Zuge der Abwägung zu bestätigen und in den Entscheidungsprozess der Feststellung einzubeziehen. Begleitet wurde die Veranstaltung durch eine ausführliche Berichterstattung der Nordwest-Zeitung am 13. September.
In diesem Zusammenhang wird an die Informationsveranstaltung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit am 25.01.2023 sowie an die zwei Bürgerinformationstage im Forum der Oberschule am 31.01.2023 und am 02.02.2023 erinnert. Die Ergebnisse aus dem Vorverfahren sind bereits im vorangegangenen Beratungsablauf im Bauausschuss und Verwaltungsausschuss behandelt worden, was in das Verfahren weiterhin einfließt unter Würdigung eventueller Modifizierungen, die sich aus dem Hauptverfahren bzw. aus den abschließenden Beratungen ergeben.
Über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangen Stellungnahmen sind zwei Gegenüberstellungen mit Abwägungsvorschlägen als Anlagen 3 und 4 beigefügt worden. Die Namen in der Anlage 3 sind anonymisiert; in der nicht öffentlichen Anlagen 2 sind die Namen den Stellungnahmen zugeordnet. Hinweis: In der Anlage 4 wird auf Anlagen Bezug genommen, die intern in roter Schrift als Anlage 1 und Anlage 2 bezeichnet werden. Diese sind als gesonderte Anlagen als TöB-Anlage 1 bzw 2 der Vorlage beigefügt.
Hingewiesen wird auf eine kleine Korrektur der Planunterlagen im Bereich der Hollwegerfelder Straße 45, Hollwegerfeld, da hier das Wohnhaus nicht in den amtlichen Planunterlagen enthalten gewesen ist. Dies ist zwischenzeitlich nachrichtlich überarbeitet worden, wodurch aber die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind.
Weiter bitten wir die Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEB) zu beachten, die sich u. a. auf den Teilbereich 4 der Planung bezieht, der aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten (lt. Gutachten) abweichend von der Standortpotenzialstudie erweitert worden ist, da aufgrund der Bodengegebenheiten das Ziel der Raumordnung gegenstandslos geworden ist. Die hierzu wesentlichen Passagen sind nachfolgend gekennzeichnet. Auszug aus der Stellungnahme LBEG: „In der Begründung der 137. Änderung des Flächennutzungsplanes - sachlicher Teilflächennutzungsplan „Windenergie“ - wird mit Hinweis auf dieses Gutachten im Rahmen der Beteiligung im Kapitel 6.1.4 Teilbereich 4 „Hollwegerfeldermoor“ die Frage der fachlichen Einschätzung an das LBEG adressiert und das LBEG gleichfalls um eine Stellungnahme gebeten. Allgemein weisen wir darauf hin, dass sich insbesondere beim Rohstoff Torf Änderung der Lagerstättenverhältnisse im Laufe der Zeit ergeben können, die u.a. dem natürlichen Torfverzehr oder beispielsweise auch der landwirtschaftlichen Bodenbearbeitung geschuldet sein können. Eine Lagerstättenerkundung vor möglichem Torfabbau wird daher von Seiten des LBEG stets angeraten. Konkret, bezogen auf Teilbereich 4, liegen dem LBEG keine über den aktuellen Planungsstand hinausgehenden Bodenuntersuchungen oder Erkenntnisse vor, die der Fragestellung dienen. Daher wurden in diesem Rahmen nur die Angaben und Informationen aus dem Bericht der Fa. Ingenieurgeologie Dr. Lübbe auf Plausibilität überprüft. Wir gehen davon aus, dass die Ansprache der abgeteuften insgesamt 50 Kleinrammbohrungen im Zielgebiet durch das Ingenieurbüro korrekt ist. Vor allem sind die meist geringen Torfmächtigkeiten sowie die Sandbeimengungen im Oberboden bzw. der Auftrag von Mutterboden oder mineralischen Auffüllungen stichhaltig. Daher kann davon ausgegangen werden, dass im Teilbereich 4 „Hollwegerfeldermoor“ keine wirtschaftlich verwertbaren Vorräte an Torf vorhanden sind. Der beabsichtigten Änderung des Flächennutzungsplans steht daher aus Sicht des LBEG nichts entgegen.“
Inhaltlich wird ergänzend auf die Ausführungen in der Gegenüberstellung verwiesen.
Zur Stellungnahme des Landkreises Ammerland – Auszug: „Es wird angeregt, in eigener Hoheit zu prüfen, ob Windenergieanlagen mit nicht mehr als 15m Höhe (verfahrensfrei gemäß NBauO) nach dem planerischen Willen der Gemeinde von der Ausschlusswirkung gemäß textlicher Darstellung Nr. 1 ausgenommen werden sollen (entsprechend den Vorbemerkungen der Landesregierung, Drucksache 18/10253 des Niedersächsischen Landtags - 18. Wahlperiode, vorletzter Absatz auf Seite 3, s. Anlage). Dann würde bezüglich des Umgangs mit der Fragestellung zu Kleinwindenergieanlagen Klarheit aus planungsrechtlicher Sicht hergestellt." - wird ein Gespräch mit der Kreisverwaltung stattfinden, da in dieser Rechtsfrage unterschiedliche Meinungen vertreten werden. Ziel der Stadt ist die Steuerung der Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 1 Ziffer 5 BauGB, was in der Planzeichnung ausdrücklich so geregelt ist. Nach dem Gespräch wird die Vorlage und die Gegenüberstellung ergänzt. An dieser Stelle darf schon jetzt festgestellt werden, dass eine generelle Ausnahme von der Steuerung eine (wenn auch theoretische) Freigabe für das gesamte Stadtgebiet bedeuten würde, was u. E. mit einem schlüssigen gesamträumlichen Planungskonzept nicht vereinbar ist und damit die Rechtsicherheit der Planung insgesamt gefährden könnte. Ergänzung: Der Landkreis Ammerland hat seine erste Stellungnahmen mit Schreiben vom 27.10.2023 (Anlage) korrigiert, nach der Kleinstwindenergieanlagen im Außenbereich zwar der Ausschlusswirkung unterfallen, aber im Rahmen einer Einzelfallprüfung u. a. dann zulässig sind, wenn bei einem sonstigen Wohngebäude im Außenbereich der erzeugte Strom überwiegend selbst verbraucht wird. Hierbei handelt es sich dann um eine Ausnahme von einer „Regel“-Formulierung. Die Begründung wird ergänzt, dass die Stadt am Ziel der Steuerung von WEA aller Art und Größe in der freien Landschaft festhält, damit aber nicht jede Kleinstwindenergieanlage im Umfeld bestehender baulicher Anlagen erfassen will, die im Rahmen einer Einzelfallprüfung zulässig sein können, was insbesondere für Anlagen für die Eigenversorgung gilt.
Das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro für Städtebau - Diekmann • Mosebach & Partner, Rastede - wird die Planungen, die Ergebnisse des Beteiligungsverfahren und die Abwägungsvorschläge ausführlich in der Sitzung darlegen. Bis zur Sitzung werden die gesamten Unterlagen (Standortpotenzialstudie und Flächennutzungsplanänderung) noch weiter ausgearbeitet und der Beschlussvorlage ggf. ergänzend beigefügt. Dies betrifft auch die bereits beigefügten Gegenüberstellungen, da mit den Trägern öffentlicher Belange teils noch Detailabstimmungen laufen. Die Änderungen werden kenntlich gemacht. Die Planunterlagen in der ausgelegten Entwurfsfassung können nach wie vor über das Internet unter www.westerstede.de - unter der Rubrik: Standort > Bauen und Stadtentwicklung > Bauleitplanung eingesehen werden.
Es wird gebeten, die Standortpotenzialstudie in der aktuellen Fassung als Grundlage der Flächenauswahl der 137. Flächennutzungsplanänderung zu beschließen. Weiter wird gebeten, die Abwägung entsprechend den beiden beigefügten Gegenüberstellungen einschließlich dem Protokoll der Informationsveranstaltung zu beschließen und das Aufstellungsverfahren der 137. Flächennutzungsverfahrens durch den Feststellungsbeschluss abzuschließen.
Damit darf gleichzeitig festgestellt werden, dass durch die Planung der Windkraft der sog. substantielle Raum eingeräumt wird, wie er von der Rechtsprechung und Raumordnung eingefordert wird.
Nach dem Ratsbeschluss wird die Verwaltung kurzfristig beim Landkreis Ammerland den Genehmigungsantrag stellen.
Hinweise zum Flächennachweis: Die nach dem Landesraumordnungsprogramm zu erreichenden Flächenanteile (bis 2030 1,4 %; ab 2030 bei 2,1 % der Landesfläche) können mit den dargestellten Sondergebieten mit einem Flächenanteil von rd. 1,19 % nicht erreicht werden. Allerdings kann ein zweiter regionalisierter Wert nach dem Nds. Windenergieerlass 2021 erreicht werden, der als Indizwirkung zu verstehen ist. Demnach ist der substantielle Raum in der Regel dann anzunehmen, wenn das Flächenpotenzial einer Gemeinde nach Abzug der von harten Tabuzonen, Wald- und FFH-Gebieten belegten Flächen noch 7,05 % der Gesamtfläche der Gemeinde ausmacht. Mit rd. 10 % Flächenanteil gemessen an diesem Kriterium kann die vorliegende Planung der Stadt der Rechtsprechung entsprechen.
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die Stadt Westerstede in diesem Planverfahren keinen durch Bundes- oder Landesrecht festgelegten Flächenbeitragswert zu erbringen hat. Dies ist in Niedersachsen vielmehr Aufgabe der Träger der Regionalplanung. Der Landkreis Ammerland muss im Zuge des Regionalen Raumordnungsprogramms bis Ende 2027 nach bisherigen Kenntnisstand 1,29 % seiner Fläche für die Windenergie zur Verfügung stellen.
Ergänzungen vom 01.11.2023: - Begründung Teil I (aktualisierte Version wird nachgereicht) - Umweltbericht (Teil II der Begründung) (aktualisierte Version wird nachgereicht)
Die folgenden Unterlagen wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bereits ausgelegt - Übersichtskartierung der Brutvögel und Rastvögel - Standortpotenzialstudie - Anlagen zur Standortpotenzialstudie – Pläne 1 bis 9
Ergänzung 06.11.2023: Die Begründung und der Umweltbericht wurden jeweils als Vorabzüge beigefügt.
Ergänzung 18.12.2023 Die Planzeichnung, die Begründung, der Umweltbericht sowie die Abwägung wurden aktualisiert. Die Abwägung wurde um eine Stellungnahme von der EWE-Netz (Lage von Erdgasleitungen, die von Abständen zu Wohnbebauung überlagert werden) sowie um eine Stellungnahme eines Betreibers von einer Richtfunkstrecke aktualisiert. Da Windenergieanlagen meist eine große Nabenhöhe aufweisen und Richtfunkstrecken sich in der Regel im Bereich von 20 Metern über Grund befinden, können die Rotoren Richtfunkstrecken auch überragen. Eine grundsätzliche Vereinbarkeit zwischen Wind-energieanlagen und Richtfunk ist somit gegeben, so dass die Stadt Westerstede davon ausgeht, dass die Belange des Richtfunks auf Umsetzungsebene ausreichend berücksichtigt werden können. Die Darstellung der Richtfunkstrecken ist lediglich informell. Die Begründung sowie die Planzeichnung wurden um diesen Belang, der insbesondere den Planbereich Nr. 4 „Hollwegerfeldermoor“ betrifft, ergänzt; eine Richtfunkstrecke im Bereich Nr. 3 „Westerloy“ wurde bereits in den Planunterlagen übernommen. Des Weiteren wurden die Begründung und der Umweltbericht um die in der Abwägung behandelten Hinweise ergänzt.
Finanzielle Auswirkungen:Die Planungs- und Gutachtenkosten für die Flächennutzungsplanänderung werden über den laufenden Haushalt abgedeckt. Weitere Kosten entstehen der Stadt Westerstede aus der Planung nicht. Anlage/n:1 Protokoll der Informationsveranstaltung vom 11.09.2023 2 Namensliste der privaten Eingaben – nicht öffentlich einsehbar - 3 Private Eingaben der Bürgerinnen und Bürger mit Abwägungsvorschlägen – anonymisiert - 4 Eingaben der Behörden und Träger öffentlicher Belange mit Abwägungsvorschlägen (aktualisiert: 18.12.2023) 5 TöB-Anlage 1 – sh. Landkries Ammerland: Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gemäß § 46 Abs. 1 GO LT mit Antwort der Landesregierung 6 TöB-Anlage 2 – sh. LBEG: Stellungnahme Nord-West Oelleitung GmbH 7 TöB-Anlage 3 – ergänzende Stellungnahme des Landkreises Ammerland v. 27.10.2023 8 Planzeichnung der 137. Flächennutzungsplanänderung, Stand 18.12.2023 9 Begründung Teil I (aktualisierte Version nachgereicht: 18.12.2023) 10 Umweltbericht (Teil II der Begründung) (aktualisierte Version nachgereicht: 18.12.2023) 11 Übersichtskartierung der Brutvögel 2023 12 Übersichtskartierung der Rastvögel 2022 13 Standortpotenzialstudie 14 Anlage zur Standortpotenzialstudie – Plan 1 15 Anlage zur Standortpotenzialstudie – Plan 2 16 Anlage zur Standortpotenzialstudie – Plan 3 17 Anlage zur Standortpotenzialstudie – Plan 4 18 Anlage zur Standortpotenzialstudie – Plan 5 19 Anlage zur Standortpotenzialstudie – Plan 6 20 Anlage zur Standortpotenzialstudie – Plan 7 21 Anlage zur Standortpotenzialstudie – Plan 8 22 Anlage zur Standortpotenzialstudie – Plan 9
Die anderen Planunterlagen werden fortlaufend ergänzt.
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