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Die Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage 19/0676-04 und bittet Herrn Hinrichs um weitere Ausführungen. Herr Hinrichs erläutert anhand eines Übersichtsplans den bevorstehenden Umbau der Prikker-Kreuzung. Bereits im Bauausschuss sei das Verfahren nach § 3 II BauGB (ehem. öffentliche Auslegung) zur Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen beschlossen worden. Im Kreuzungsbereich werde eine großzügige Abbiegespur in Richtung Bad Zwischenahn (von Ocholt/Apen kommend) entstehen; die Furten sowie die Ampelanlage sollen zudem ertüchtigt werden. Die derzeit durch eine Verkehrsinsel abgesetzte Abbiegespur aus Richtung Autobahn in die Innenstadt werde, wie für innerstädtische Straßen üblich, näher an die übrigen Furten gesetzt. Des Weiteren solle eine weitere Nebenanlage an der „Wilhelm-Geiler-Straße“ auf der Seite der Kfz-Werkstatt entstehen, sodass die Verkehrsteilnehmer auch hier gesichert über die Kreuzung gelangen können. Beschluss: Der aufgezeigten Vorgehensweise wird zugestimmt und die Kostenübernahme gegenüber der Landesbehörde bestätigt. Die erforderlichen Gelder sind im Haushalt 2025 einzuplanen. Abstimmungsergebnis:
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