Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Der aufgezeigten Vorgehensweise wird zugestimmt und die Kostenübernahme gegenüber der Landesbehörde bestätigt. Die erforderlichen Gelder sind im Haushalt 2025 einzuplanen. Sachverhalt:
Wie in der letzten Ausschusssitzung im Bericht laufender Maßnahmen informiert wurde, hat am 14. November ein Gespräch mit Vertretern der Straßenbauverwaltung Oldenburg stattgefunden, bei dem unter anderem über den Umbau der „Prikkerkreuzung“ im Zuge der Sanierungsmaßnahme der Ammerlandallee (vom ehem. Bahnübergang bis zur Langebrügger Straße) beraten wurde. Dabei geht es auch um eine zusätzliche Abbiegespur in Richtung Bad Zwischenahn sowie um den Neubau von zwei zusätzlichen Furten für Radfahrende. Derzeit werden von Seiten der Stadt hierfür noch die Rahmenbedingungen hinsichtlich des Planungsrechts (Festsetzung von Verkehrsflächen im Bebauungsplan anstelle einer Planfeststellung), Kompensation, Lärm, Entwässerung sowie die Ausbauplanung geschaffen bzw. an das Land zugeliefert. Das Planverfahren wurde unter Vorlage 21/1163-04 im letzten Bauausschuss behandelt mit dem Ziel, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen. Das Verfahren muss bis Mitte April d. J. soweit abgeschlossen werden, damit die Planreife nach § 33 BauGB gegeben ist, damit das Land mit dem Ausschreibungsverfahren beginnen kann. Die Bauarbeiten im Kreuzungsbereich sollen in 2024 durchgeführt werden, wobei die Landesbehörde die Gesamtmaßnahme voraussichtlich in zwei Abschnitte unterteilen muss, so dass der zweite Abschnitt erst 2025 folgen kann. Da die Sommerferien in diesem Jahr sehr früh sind, wird man die Hauptarbeiten nicht vollends in diesen Zeitraum legen können. Verkehrslenkende Maßnahmen sind bereits jetzt in der Diskussion und werden zu gegebener Zeit mit allen Betroffenen abgestimmt.
Die Maßnahmen werden von der Landesbehörde komplett ausgeschrieben und abgewickelt. Die Stadt hat aufgrund gesetzlicher Vorgabe anteilige Kosten im Kreuzungsbereich zu übernehmen. Zudem sollen in diesem Zuge auch zusätzliche Entwässerungsleitungen unter der Ammerlandallee verlegt werden, um bei Auflösung der Mischwasserkanalisation in der Wilhelm-Geiler-Straße Anschlusspunkte für die neue Regenwasserkanalisation zu generieren. Darüber hinaus sollen die abgängigen Schienenstränge in der Ammerlandallee und in der Wilhelm-Geiler-Straße zurückgebaut werden. Im Weiteren (zweiter Bauabschnitt) soll auch die Bushaltestelle „Landkreis“ barrierefrei ausgebaut werden. In diesem Bereich soll nach Anregung der Stadt auch die bestehende Überquerungshilfe baulich eingefasst werden, um das Sicherheitsgefühl zu erhöhen.
Der von der Stadt zu übernehmende Kostenanteil ist noch zu ermitteln und wird im Rahmen einer noch abzuschließenden Vereinbarung geregelt. Die Gelder werden von der Landesbehörde vorfinanziert und erst im kommenden Jahr von dort angefordert. Die erforderlichen Gelder sind bei den kommenden Haushaltsberatungen für das Jahr 2025 entsprechend zu berücksichtigen. Es ist jedoch erforderlich, seitens der Stadt vor Maßnahmenbeginn eine Kostenübernahme gegenüber der Landesbehörde zu bestätigen. Zwecks Abstimmungen der technischen Details hat am 20.02.2024 ein weiterer Termin mit Vertretern der Landesbehörde und dem Fachplaner stattgefunden. Im Ergebnis kann berichtet werden, dass die Gesamtmaßnahme voll im Zeitrahmen liegt und wie geplant zur Durchführung kommen wird, sofern sich nicht noch Hindernisse ergeben sollten. Wenn es gelingt, die vorgenannten Maßnahmen in 2024/25 zu realisieren, könnte man in der Folge die weiteren Ziele aus der Planung „Wilhelm-Geiler-Straße“ (Nebenanlage für Radfahrende beidseitig über die Ammerlandallee führen, Neuordnung der Nebenanlagen, Entschärfung der Kreuzung „Wilhelm-Geiler-Straße/Grüne Straße/Schillerstraße) angehen, was aber nur zusammen mit der Auftrennung der Mischwasserkanalisation zu bewerkstelligen ist.
Finanzielle Auswirkungen:Kostenanteil der Stadt wird noch ermittelt und kann über das Budget Straßenbau gedeckt werden. Anlage/n:Keine |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||