Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 24/1728-01 und bittet Frau Abel um nähere Erläuterungen. Frau Abel stellt den ca. 3 ha großen Geltungsbereich, welcher an ein Gewerbegebiet angrenzt und durch einen Graben getrennt ist, vor. Dabei ist die Straße „Willerfang“ als Erschließungsstraße geplant und die Zuwegung solle über zwei Zufahrten erfolgen, um die vorhandenen Wallhecken möglichst gut zu schützen. Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung im Amtsblatt der Stadt Westerstede sowie in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht werden. Weiterhin werden die Planunterlagen im genannten Zeitraum im Rathaus zur Einsicht bereitgestellt. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |