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Der stellv. Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 24/1728-02 und bittet Herrn S. Hots um ergänzende Erläuterungen. Herr S. Hots stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die bisherige Planung der gewerblichen Entwicklung vor. Bei der Planung sei darauf geachtet worden, dass die randlichen Bestandspflanzen wie Bäume und Wallhecken geschützt würden. Hinsichtlich der Lärmsituation müsse noch ein Schallgutachten erstellt und ein Störfallkonzept der Biogas-Anlage berücksichtigt werden. Eine Stellungnahme eines Bürgers sei eingegangen, die darauf abzielt, dass ein Tierhaltungsbetrieb, der etwa 550 m östlich des Gebietes liegt, noch Erweiterungspläne habe, die beachtet werden müssten. Aus diesem Grunde werde ein Geruchsgutachten in Auftrag gegeben. Würden die Gutachten Änderungen an den Grundzügen der Planung ergeben, würde eine Beratung in einem der nächsten Bauausschüsse folgen. Ergäben sich keine gravierenden Änderungen, würde die Beratung an einen der nächsten Verwaltungsausschüsse gegeben. Auf Nachfrage von Ratsherrn Piepers ergänzt Herr Leffers, dass ein Bürogebäude für die im östlichen Teil des Gewerbegebietes liegende Fläche geplant sei, die restlichen Flächen seien derzeit noch nicht verplant. Es gebe lediglich die Überlegung eines Betriebes, evtl. in der Nähe der Bahn einen Zweigbetrieb anzusiedeln, um das Schienennetz zu nutzen. Ratsherr Töpfel fragt nach der Fläche für die Kompensation. Herr S. Hots führt aus, dass diese standortnah, in etwa nordwestlich der Schienen in Richtung Aper Gemeindegebiet erfolgen werde. Ratsherr Cording erkundigt sich, welche Art von Störfall hier gemeint sei. Dazu führt Herr S. Hots aus, dass hier als Störfall die Gasspeicherung gehe. Herr Leffers ergänzt, dass das Gewerbegebiet bereits Bestand hatte, als die Biogasanlage errichtet wurde. Die jetzige Planung steuere nun rechtlich nach und arrondiere ein bereits bestehendes Gewerbegebiet, auch um den maßvollen Umgang mit Flächen zu gewährleisten. Bestimmte Themen seien halt abzuhandeln, auch wenn dies zu Lasten des Zeitplanes gehe. Beschluss: Den Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird den Entwürfen der 146. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplans Nr. 135, Ocholterfeld, Gewerbegebiet Willerfang II, einschl. der Begründungen und Umweltberichten zugestimmt und beschlossen, das Verfahren nach § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen. Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB). Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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