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Auszug - Festsetzung der Verpflegungskostenpauschale in den Kindertagesstätten  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede
TOP: Ö 6.1.1
Gremium: Rat der Stadt Westerstede Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 26.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: Sitzung
Raum: Rosenkrug Lindern
Ort: Westersteder Str. 97, 26655 Westerstede
17/0163-01 Festsetzung der Verpflegungskostenpauschale in den Kindertagesstätten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
17/0163
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsvorsitzender Harms verweist auf Tagesordnungspunkt 4.1.2 der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 17.04.2018.

Ratsherr Rust bittet darum, die Ratsmitglieder regelmäßig über die jeweilige Höhe der Pauschale zu informieren, um die notwendige Transparenz zu gewährleisten.

Herr Pistoor berichtet, dass im Hössenausschuss beschlossen worden sei, den Preis für die Mittagsverpflegung in Kindertagesstätten von 2,60 Euro auf 3,03 Euro anzuheben. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht müsse die Verpflegungskostenpauschale jedoch auch Kosten für das Küchenpersonal der Kindertagesstätten sowie einen Betriebskostenanteil enthalten. Detaillierte Berechnungen würden derzeit vorgenommen. Man rechne im ersten Schritt mit monatlichen Mehrkosten für die Sorgeberechtigten von 10 - 12 Euro. Er gehe davon aus, dass die Preisanpassungen zukünftig moderater ausfallen würden.

Ratsherr Park ergänzt, dass die Höhe der Verpflegungskosten an die bundesweiten Sachbezugswerte für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten geknüpft sei. Diese würden jährlich angepasst. Damit sei die Höhe grundsätzlich transparent.

 


Beschluss:

Die Verpflegungskostenpauschale in den Kindertagesstätten wird jährlich zum 01.08. auf die tatsächlich entstehenden Kosten angepasst.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig bei  3 Enthaltungen