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Der stellvertretende Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage 17/0282-01 und bittet Herrn Leffers um weitere Ausführungen. Herr Leffers erläutert das Entwidmungsverfahren und die daraus resultierenden Veränderungen für die Verkehrssicherungspflicht. Demnach würden Teile der Straße Ollenflag nach einer Entwidmung ihren öffentlich-rechtlichen Charakter verlieren und nur noch als reiner Privatweg (Genossenschaftsweg) betrachtet werden. Dadurch wäre die Stadt nicht mehr unterhaltungspflichtig. Durch das Flurbereinigungsverfahren „Fintlandsmoor“ sei die Straße vor zwei Jahren aufwendig saniert worden, so dass der Weg insgesamt in einem sehr guten Zustand sei. Dies führe dazu, dass dieser vermehrt als Abkürzung genutzt werde, sodass regelmäßig Konfliktsituationen beim Begegnungsverkehr zwischen landwirtschaftlichen Fahrzeugen und PKWs entstünden. Der Weg sei jedoch vordringlich für die Landwirtschaft hergestellt worden. Aus Sicht der Verwaltung solle das Entwidmungsverfahren weitergeführt werden, da der Ollenflag nur ein geringes Verkehrsaufkommen aufweise und keinerlei allgemeine Verkehrsbedeutung habe. Auf Nachfrage von Ratsherrn Gerstenkorn verdeutlicht Herr Leffers, dass die Eigentumsverhältnisse des Weges durch das Entwidmungsverfahren nicht verändert würden. Er weist ausdrücklich darauf hin, dass die Wegegenossenschaft sowohl vor als auch nach dem Entwidmungsverfahren weiterhin Eigentümerin der Straße sei, die Stadt jedoch aus ihrer Verkehrssicherungspflicht entlassen würde. Dies habe auch zur Folge, dass öffentliche Verkehrsschilder nicht mehr aufgestellt werden dürften; private Schilder zur Nutzungsregelung seien jedoch möglich. Ratsherr Ahrenholtz ist der Ansicht, dass der südliche Teil des Ollenflags von vielen Touristen (Radfahrer/Fußgänger) benutzt werde und teilt mit, dass die UWG gegen eine Entwidmung sei. Er beantragt, die Situation zunächst für weitere zwei Jahre zu betrachten und das Thema anschließend erneut im Fachausschuss aufzugreifen. Ratsherr Schmidt-Berg spricht sich im Namen der CDU für die Entwidmung des Ollenflags aus. In diesem Zusammenhang bezieht er sich auf einen bestehenden Auftrag der Politik an die Verwaltung, dass Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung entwidmet werden sollten. Ratsherr Hamjediers unterstützt die Aussage von Ratsherrn Ahrenholtz und ist zusätzlich der Meinung, eine weitere Abstimmung mit den Landeigentümern zur Konfliktlösung erforderlich sei. Ratsherr Schmidt-Berg weist nochmals auf die mögliche Beschilderung als Privatweg hin. Ratsherr Nee ist ebenfalls der Ansicht, dass man die Verkehrssituation zunächst genau betrachten sollte; hierzu sei eine Verkehrszählung durch den Landkreis Ammerland sinnvoll. Er erklärt weiter, dass, wenn der Ollenflag entwidmet werden sollte, dies zur Folge haben könnte, dass die Ollenharder Straße stärker belastet werde. Sodann schließt er sich dem Antrag von Ratsherrn Ahrenholtz an, die Entwidmung für den Ollenflag vorerst zurückzustellen. Herr Meinen vertritt dieselbe Sichtweise wie Ratsherr Ahrenholtz und betont die Wichtigkeit des Erhalts der Widmung für den Ollenflag, da dieser auch als touristische Route ausgewiesen wurde. Ratsherr Gerstenkorn als auch Ratsherr Rowold sind der Ansicht, dass der Ollenflag keine Funktion für den Durchgangsverkehr übernehmen dürfe. Ratsherr Schmidt-Berg bezieht sich auf die Aussage von Herrn Meinen und teilt mit, dass bei einer Entwidmung die touristische Route ebenfalls angepasst werden würde. Die derzeitige Inanspruchnahme sei nur durch den Ausbau im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens entstanden. Ratsfrau Hellwig vertritt dieselbe Auffassung wie Herr Meinen, da die Straße für Radfahrer wichtig sei. Ratsherr Hots stimmt einer Entwidmung zu verbunden mit der Annahme, dass die Stadt sich bei zukünftigen Straßenunterhaltungsmaßnahmen, wie in der Vergangenheit praktiziert, einbringen werde. Hinweis der Verwaltung: Der offiziell ausgewiesene Radweg nach dem Knotenpunktsystem verläuft über das Gelände der Howieker Wassermühle, nicht jedoch über den südlichen Teil des Ollenflag. Sodann lässt der stellvertretende Ausschussvorsitzende über den Antrag von Ratsherrn Ahrenholtz abstimmen. Mit 4 Ja-Stimmen, 7 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen wird der Antrag auf Rückstellung des Entwidmungsverfahrens für die nächsten zwei Jahre mehrheitlich abgelehnt.
Beschlussvorschlag an den Rat:
a) Nördlicher Bereich: b) Südlicher Bereich:
Die Einziehung ist gemäß § 8 Abs. 3 Nds. Straßengesetz öffentlich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimmen
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