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Auszug - Lärmaktionsplan für die Stadt Westerstede  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft
TOP: Ö 8
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 14.01.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:40   (öffentlich ab 17:00) Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 2, 26655 Westerstede
18/0517-01 Lärmaktionsplan für die Stadt Westerstede
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
18/0517
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 18/0517-01 und bittet Herrn Hinrichs um nähere Erläuterungen.

Herr Hinrichs stellt den Werdegang und die rechtliche Einordnung des Lärmaktionsplanes vor. Während der Auslegung sei eine Stellungnahme eines Bürgers zur Einbeziehung der Straße ‚Zum Hullen‘, Linswege eingegangen. Hierin wird sich darauf bezogen, dass die Straße eine höhere Verkehrsbelastung aufweise, als in dem Lärmaktionsplan angenommen werde. Hierzu führt Herr Hinrichs aus, dass der Lärmaktionsplan auf offiziellen Verkehrszählungen des Landes aus dem Jahre 2015 basiere, die mit 5.200 Bewegungen/Tag weit unter dem Auslösekriterium von 8.200 Bewegungen/Tag liegen. Nach Auskunft des Landkreises seien in den vergangenen Jahren mehrere inoffizielle Messungen mit rd. 6.200 bis 6.500 Bewegungen sowie einem sog. Ausreißer von 9.400 Bewegungen durchgeführt worden. Selbst bei Heranziehung der Messungen des Landkreises sei eine Einbeziehung der Straße nicht möglich. Bei der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes im Jahre 2023 würden die offiziellen Verkehrszählungen aus dem Jahre 2020 dann näher betrachtet. Der vorliegende Lärmaktionsplan sei somit zunächst als erster Einstieg in die Thematik zu verstehen.

Die Ausschussmitglieder Hellwig und Hots bedauern die Nichtbetrachtung der vielbefahrenden Straße ‚Zum Hullen‘ und bitten die Verwaltung um eine Recherche, ob ein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen an Gebäuden in dem Bereich besteht. Weiter wäre eine dauerhafte Geschwindigkeitsreduzierung des innerdörflichen Streckenabschnittes zum Lärmschutz für die Anwohner wünschenswert.

Anmerkung der Verwaltung: Zum Lärmschutz an bestehenden Straßen wird auf die Ausführungen des Umweltbundesamt unter dem nachfolgenden Link verwiesen: https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr-laerm/verkehrslaerm/strassenverkehrslaerm#textpart-6
Auszug: „Eine generelle Regelung zum Schutz vor Straßenverkehrslärm gibt es für Bestandsstraßen in Deutschland nicht, damit besteht auch kein Rechtsanspruch auf Lärmsanierung.“

In einer weiteren kurzen Diskussion stellen die Ausschussmitglieder fest, dass die Stadt Westerstede in Bezug auf den Straßenlärm seit vielen Jahren eine gute Vorsorge treffe.

 


Beschlussvorschlag an den Rat:

Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Lärmaktionsplan für die Stadt Westerstede beschlossen.
 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig