Bürgerinformationssystem
Beschlussvorschlag:Die Stadt Westerstede erarbeitet eine Lärmaktionsplanung im Sinne des § 47 d BImSchG. Die Öffentlichkeit wird in der Form angehört, dass der Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Dauer von zwei Wochen im Rathaus zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt und parallel im Internet bereitgestellt wird. Auf diese Beteiligung wird in der Nordwest-Zeitung und auf der Homepage der Stadt hingewiesen. Weiterhin werden die Stellungnahmen der fachlich berührten Behörden eingeholt.
Sachverhalt:Mit der EU Umgebungslärmrichtlinie RL 2002/49 hat die Europäische Union erstmals eine Regelung zu Schallimmissionen getroffen. Ähnlich wie das Bundes-Immissionsschutzgesetz zielt die Richtlinie darauf ab, schädliche Umwelteinwirkungen durch Umgebungslärm zu vermeiden und zu vermindern. Dazu werden die Mitgliedstaaten verpflichtet, für bestimmte Gebiete und Schallquellen in einem vorgegebenen Zeitrahmen: - strategische Lärmkarten zu erstellen, - die Öffentlichkeit über die Schallbelastungen und die damit verbundenen Wirkungen zu informieren, - Aktionspläne aufzustellen, wenn bestimmte von den einzelnen Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung festgelegte Kriterien zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen oder zum Schutz und Erhalt ruhiger Gebiete nicht erfüllt sind und - die EU-Kommission über die Schallbelastung und die Betroffenheit der Bevölkerung in ihrem Gebiet zu informieren.
In den vergangenen Jahren wurde auf Ebene der sog. ersten beiden Stufen der Richtlinienumsetzung eine Lärmkarte erstellt. Das Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim hat die Federführung für das Land Niedersachsen übernommen. In mehreren umfangreichen Erhebungen wurden die Verkehrsdaten auf den betroffenen Straßen erfasst, Lärmpegel berechnet und die Betroffenheiten der angrenzenden Bauwerke ermittelt. Das Ergebnis der Kartierungsarbeiten ist im Internet einsehbar unter: https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/umweltkarten/?topic=Luft_Laerm&lang=de&bgLayer=TopographieGrau&X=5864750.00&Y=459250.00&zoom=4&layers=Strassen,NDSGemeinden,Laermschutzbauwerke,Ballungsraeume,StrassenlaermLden,StrassenlaermLn,FluglaermLden,FluglaermLn
Die konkreten Ergebnisse für die Stadt Westerstede sind als Anlage 1 beigefügt.
Nach Abschluss der Lärmkartierung ist in der dritten Stufe der Umsetzung gefordert, dass betroffene Gemeinden eine umfangreiche Lärmaktionsplanung erarbeiten müssen. Hierzu gehören diejenigen, bei denen mindestens 100 Personen durch mehr als 70 dB(A) über 24 Stunden bzw. 60 dB(A) zwischen 22 und 6 Uhr Straßenlärm belastet sind. Aber auch bei geringeren Belastungen sind Lärmaktionsplanungen aufzustellen, um die gesetzlichen Mindestanforderungen zu erfüllen.
Dabei ist zu beachten, dass es sich bei den für die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie gewählten Lärmwerten um Auslösewerte handelt, die auch nicht mit den in Deutschland geltenden Grenzwerten verglichen werden können, da beide Werte durch unterschiedliche Berechnungsverfahren ermittelt werden. Zudem ergeben sich aus den Lärmaktionsplänen aufgrund der unterschiedlichen Berechnungsmethoden auch keine Verpflichtungen für den Straßenbaulastträger, die darin aufgeführten Maßnahmen umzusetzen.
Für die Stadt Westerstede kann festgestellt werden, dass die empfohlenen Auslösewerte nicht überschritten werden. Vor diesem Hintergrund werden im Lärmaktionsplan, der von der Stadt Westerstede aufgestellt wird, nur kleinere Maßnahmen aufgeführt.
Das Büro RP Schalltechnik, Osnabrück, wurde beauftragt, einen Lärmaktionsplan für das Stadtgebiet zu entwerfen. Das Büro hat in der Vergangenheit bereits für verschiedene Kommunen in vergleichbarer Größe Lärmaktionspläne erstellt und verfügt somit über entsprechendes Fachwissen (siehe www.rp-schalltechnik.de). Die Erarbeitung ist zwischenzeitlich erfolgt und der Entwurf ist als Anlage 2 (wird nachgereicht) angefügt. Herr Pröpper vom Büro RP Schalltechnik wird diesen Entwurf in der Sitzung näher erläutern. Der Entwurf wurde unter dem Aspekt erarbeitet, zunächst die gesetzlichen Mindestanforderungen an die Lärmaktionsplanung zu erfüllen.
Für eine EU-Richtlinien-konforme Erarbeitung des Lärmaktionsplanes ist es erforderlich, die Öffentlichkeit zu informieren und diese zu beteiligen (§ 47 d BImSchG). Vorschriften, in welcher Form diese Beteiligung zu erfolgen hat, bestehen nicht. So können beispielhaft Anhörungs- oder Erörterungstermine, Workshops, oder andere Möglichkeiten je nach Anzahl der betroffenen Personen genutzt werden, um die Öffentlichkeit zu informieren. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, aufgrund der geringen Betroffenheiten die Öffentlichkeit durch die Auslegung des Lärmaktionsplans zu informieren. Für die Dauer von zwei Wochen werden die Unterlagen ausgelegt und auf der Internetseite der Stadt bereitgestellt, so dass die Öffentlichkeit Gelegenheit hat, sich zu informieren und sich zu beteiligen. In der Sitzung des Rates im März 2019 soll dann der Beschluss über den Lärmaktionsplan nach Behandlung etwaig eingegangener Stellungnahmen im Bauausschuss im Januar 2019 erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1. Strategische Lärmkartierung 3. Stufe – Hauptverkehrsstraßen – Ergebnisse Stadt Westerstede 2. Entwurf Lärmaktionsplan – Stadt Westerstede (wird nachgereicht)
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