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Ratsfrau Welter sieht den ursprünglichen Antrag des Ausschusses durch die Verwaltung nicht erfüllt. Es sei gefordert worden, die Kosten für einen neuen Fahrstuhl und für eine Rampe zu ermitteln und dem Ausschuss vorzustellen. In der Vorlage sei auf eine Rampe aber nicht eingegangen worden. Sie habe sich bei einer Firma erkundigt, die für eine 20 Meter lange Rampe etwa 17.000 Euro veranschlagen würde. Eine solche Rampe könne durch eine angenehme Gestaltung den Platz sogar aufwerten. Herr Neumann erklärt, dass auf Grund des mittlerweile defekten Aufzuges verwaltungsseitig überlegt worden sei, wie kurzfristig Abhilfe geschaffen werden könnte. Eine Modul-Rampe sei auf Grund des Gefälles des Platzes nicht zu verwirklichen. Eine Rampe, die mehr als 60 cm Höhenunterschied überbrücken muss, sei laut einschlägiger Literatur nicht ratsam. Wenn dennoch darüber nachgedacht würde, müsse berücksichtigt werden, dass nicht nur die Metallrampe zu bezahlen sei. Es müsse auch eine Gründung usw. erfolgen, wodurch der Preis einer Rampe ebenfalls bei mindestens 35.000 Euro liegen dürfte. Daher habe er von einer Firma, die solche Aufzüge schon oft gebaut habe, ein Angebot für einen Außenfahrstuhl eingeholt. Dieser Fahrstuhl würde Folgekosten von lediglich etwa 150 Euro jährlich nach sich ziehen. Dieser neue Fahrstuhl könne den vorhandenen einfach und schnell ersetzen. Andere Lösungen müssten zunächst baurechtlich geprüft werden. Es schließt sich eine rege Diskussion an, die mit dem folgenden Beschluss beendet wird.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
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