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Ratsvorsitzende Beeken verweist auf Tagesordnungspunkt 4.1.1. der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 19.03.2019. Ratsherr Oeltjen nimmt Bezug auf vorangegangene Diskussionen zum Bebauungsplan. Er habe stets die Auffassung vertreten, dass Betriebsleiterwohnungen dort sinnvoll seien und werde bei dieser Meinung bleiben.
Beschluss: Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 122 - textliche Änderung der Bebauungspläne Nr. 34 und 60, einschl. entsprechender Änderungen - Ausschluss von Wohnungen für Betriebsleiter und Aufsichtspersonal - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich bei einer Gegenstimme und 7 Enthaltungen
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