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Auszug - 123. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 95A, Torsholt Ostermoorstraße Erweiterung, mit örtlichen Bauvorschriften - Abwägung - Auslegungsbeschluss  

 
 
Gemeinsame Sitzung des Ausschusses für Bau, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft und des Ausschusses für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt
TOP: Ö 6
Gremien: Sozialausschuss, Bauausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 03.06.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:24 Anlass: Sitzung
Raum: Saal auf dem Jaspershof
Ort: Zum Stiftungspark 27, 26655 Westerstede
18/0521-01 123. Änderung des Flächennutzungsplanes - Bebauungsplan Nr. 95A, Torsholt Ostermoorstraße Erweiterung, mit örtlichen Bauvorschriften - Abwägung - Auslegungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
18/0521
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 18/0521-1 und bittet Frau Abel um weitere Erläuterungen.

Frau Abel erläutert anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen und geht explizit auf die angemessene dörfliche Entwicklung mit einem Allgemeinen Wohngebiet ein. Sie stellt weiterhin die eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor und vertieft hierbei die Hinweise des BUND und des Landkreises. Der BUND habe den Ausschluss von Schottergärten durch entsprechende Festsetzungen und der Landkreis die Ergänzung der örtlichen Bauvorschriften um Regelungen zu Ordnungswidrigkeiten angeregt. Aufgrund der örtlichen Situation in Torsholt werde vorgeschlagen dem jeweils zu folgen und die Bauvorschriften anzupassen.

Nach einer kontroversen Diskussion über die örtlichen Bauvorschriften zu den Schottergärten und der Ahndung als Ordnungswidrigkeit bei Nichtbeachtung wird mit neun Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung unter Verweis auf den TOP 5 beschlossen, dass die Regelungen nicht aufgenommen werden. 

Ergänzung der Verwaltung zum Protokoll: In den jeweiligen Baugenehmigungen ist bereits ein Hinweis auf eine Ordnungswidrigkeit bei Abweichungen von der Baugenehmigung enthalten. Dieser Hinweis erstreckt sich lediglich in Teilen auf die örtlichen Bauvorschriften. Sollte hiervon abgewichen werden, kann dies nicht geahndet werden. Der Hinweis in der Stellungnahme des Landkreises sei somit rein rechtlicher Natur; der gesetzliche Rahmen bei der Höhe des Bußgeldes wurde vom Wortlaut der Norm (§80 Absatz 5 NBauO) übernommen.  

Auf Nachfrage von Ratsherrn Hots erläutert Herr Leffers, dass als Kompensationsflächen für den Eingriff in die Natur eine langfristige Pachtfläche in unmittelbarer Nähe zum neuen Wohngebiet zur Verfügung stände; Details würden derzeit mit dem Eigentümer erläutert.   

 

 


Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss:

Den geänderten Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt; die örtlichen Bauvorschriften werden nicht ergänzt. Ferner wird den Entwürfen der 123. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 95 A – Torsholt Ostermoorstraße Erweiterung, mit örtlichen Bauvorschriften - sowie den Begründungen nebst Umweltberichten zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).
 

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich bei drei Nein-Stimmen.