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Beschlussvorschlag:Den Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Ferner wird den Entwürfen der 123. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 95 A – Torsholt Ostermoorstraße Erweiterung, mit örtlichen Bauvorschriften - sowie den Begründungen nebst Umweltberichten zugestimmt und beschlossen, diese öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). Zu den Planunterlagen sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann (§ 4 Abs. 2 BauGB).
Sachverhalt:
Für die oben genannten Bauleitpläne wurde vom 23.04.2019 bis einschließlich 08.05.2019 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Unterlagen konnten auch über das Internet eingesehen werden. Weiter sind die Planunterlagen den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgelegt worden. Im Anschreiben sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aufgefordert worden, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Hierfür wurde den Behörden eine Frist bis zum 20.05.2019 gegeben.
Es sind keine privaten schriftlichen Stellungnahmen eingegangen. Telefonisch wurde vom Eigentümer des nordöstlichen Flurstückes (im Bebauungsplan ausgewiesen als private Grünfläche mit Bindung für die Bepflanzung) die Herausnahme aus dem Bebauungsplan beantragt, siehe untenstehenden Plan. Gegen die Herausnahme bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken. Über die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange wird das Planungsbüro NWP eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen vorbereiten. Die Tabelle wird Anfang der 22. Kalenderwoche zur Verfügung gestellt.
Es wird gebeten, den Verfahrensvorschlägen zuzustimmen und den Beschluss zur Auslegung der Planunterlagen (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie zur Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zu fassen.
Herauszuplanende Fläche
Geltungsbereich
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
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