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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 18/0521-02 und bittet Herrn Janssen, NWP, um nähere Erläuterungen. Herr Janssen stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen sowie die im Verfahren eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen vor. Der Landkreis Ammerland habe auf den noch zu erbringenden Nachweis der Kompensation hingewiesen. Als Kompensationsfläche würde eine südöstlich an das Plangebiet angrenzende Fläche zur Verfügung stehen; insofern sei die Kompensation gesichert. Ratsherr Rust empfindet die Wahrung des dörflichen Charakters durch die Festlegung von örtlichen Bauvorschriften sehr positiv. Er regt an, in Zukunft auch in städtischen Gebieten über den Erlass von örtlichen Bauvorschriften zu beraten.
Beschlussvorschlag an den Rat: Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und die 123. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht aufgrund des § 2 Absatz 1 BauGB und § 58 NKomVG festgestellt.
Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 95A Torsholt, Ostermoorstraße Erweiterung, mit örtlichen Bauvorschriften - aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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