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Beschlussvorschlag:Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und die 123. Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht aufgrund des § 2 Absatz 1 BauGB und § 58 NKomVG festgestellt.
Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 95A Torsholt, Ostermoorstraße Erweiterung, mit örtlichen Bauvorschriften - aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung und Umweltbericht als Satzung beschlossen.
Sachverhalt:Die öffentliche Auslegung des o.g. Bauleitplanverfahrens wird vom 19.07.2019 bis einschließlich zum 19.08.2019 durchgeführt. Hierüber sind auch die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert worden. Die Unterlagen können auch über das Internet eingesehen werden.
Nach Durchführung der öffentlichen Auslegung wird das Planungsbüro NWP, Oldenburg, eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen über die eingegangenen Stellungnahmen anfertigen. Die Tabelle wird entsprechend kurzfristig vor der Sitzung bereitgestellt.
Ergänzung 22.08.2019 Die Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschriften wurde angefügt. Es sind keine Stellungnahmen von Privatpersonen eingegangen.
Der Rat wird gebeten, den Abwägungsvorschlägen zuzustimmen und das Aufstellungsverfahren durch Feststellungsbeschluss (FNP-Änderung) und durch Satzungsbeschluss (Bebauungsplan) zum Abschluss zu bringen.
Finanzielle Auswirkungen:(-) Kostenträger ist die Stadtentwicklungsgesellschaft.
Anlage/n:Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen (nachgereicht am 22.08.2019, OOWV ergänzt am 23.08.2019)
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