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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 18/0522-01 und bittet Herrn Janssen, NWP, um nähere Erläuterungen. Herr Janssen stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen sowie die im Verfahren eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen vor. Die Ammerländer Wasseracht habe keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung vorgebracht, weise jedoch auf die erforderliche Hochwasserentlastung des Regenrückhaltebeckens hin. Weitere abwägungsrelevante Stellungnahmen ergingen nicht. Ratsherr Kroon fordert eine höhere bauliche Verdichtung im gesamten Hössengebiet; denkbar wäre eine Quote für den Mehrgeschosswohnungsbau. Die SPD-Fraktion werde dem Bebauungsplan ohne entsprechende Vorgabe nicht zustimmen. Ratsherr Töpfel unterstützt die Aussagen seines Vorredners. Ratsherr Rust spricht sich ebenfalls für eine verdichtete Bauweise aus. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes würden jedoch schon entsprechende Freiheiten geben.
Beschlussvorschlag an den Rat: Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 28j – Hössen, Weshorn – aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 125. Berichtigung angepasst.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich bei vier Gegenstimmen.
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