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Beschlussvorschlag:Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 28j – Hössen, Weshorn – aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 125. Berichtigung angepasst.
Sachverhalt:Die öffentliche Auslegung des o.g. Bebauungsplanes wird vom 19.07.2019 bis einschließlich zum 19.08.2019 durchgeführt. Hierüber sind auch die Behörden und die sonstigen Träger öffentlicher Belange unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert worden. Die Unterlagen können auch über das Internet eingesehen werden.
Nach Durchführung der öffentlichen Auslegung wird das Planungsbüro NWP, Oldenburg, eine Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen über die eingegangenen Stellungnahmen anfertigen. Die Tabelle wird entsprechend kurzfristig vor der Sitzung bereitgestellt. Ergänzung 22.08.2019 Die Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wurde angefügt.
Ergänzung 26.08.2019, 11:00 Uhr Die Tabelle mit Verfahrens- und Abwägungsvorschlägen wurde um die Stellungnahme des OOWV ergänzt.
Der Rat wird gebeten, den Abwägungsvorschlägen zuzustimmen und das Aufstellungsverfahren durch Satzungsbeschluss zum Abschluss zu bringen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 125. Berichtigung angepasst.
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Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Die Gesamtaufwendungen für das Bauleitplanverfahren liegen bei rd. 12.000 Euro.
Anlage/n:Tabelle mit Abwägungs- und Verfahrensvorschlägen (nachgereicht am 22.08.2019, ergänzt 26.08.2019)
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