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Beschlussvorschlag:Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28j – Hössengebiet, Am Weshorn - im Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) wird gemäß § 2 Absatz 1 BauGB beschlossen. Der Flächennutzungsplan ist im Zuge der Berichtigung anzupassen.
Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.
Sachverhalt:Die derzeitige Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken im Stadtbereich Westerstedes ist weiterhin hoch. So sind in den zuletzt erschlossenen Wohngebieten im Bereich der Hössen (Hössen VIII und Hössen IX) alle Bauplätze vergeben und überwiegend bereits bebaut. Die Vergabe der Bauplätze im Wohnbaugebiet ‚Hössen X' läuft nach Fassung des Satzungsbeschlusses im März/April des Jahres an. Hier übersteigt die Nachfrage das Angebot deutlich. Weitere städtische Wohnbauplätze innerhalb der Kernstadt stehen derzeit nicht zur Verfügung. Im Rahmen der allgemeinen Arrondierung bestehender Wohnquartiere soll das Hössengebiet mit der Ausweisung einer Fläche für eine Wohnbebauung im Anschluss an das Gebiet ‚Hössen IX‘ städtebaulich weiterentwickelt werden. Die Flächensicherung ist so weit gediehen, dass die Bauleitplanung nunmehr eingeleitet werden kann. Die Verwaltung schlägt vor, das Bauleitplanverfahren aufgrund der geringen Größe des Plangebietes und der städtisch geprägten Lage, im Verfahren nach §13b BauGB durchzuführen. Der Vorteil ergibt sich aus der Tatsache, dass der Flächennutzungsplan nicht geändert werden muss, sondern im Zuge einer Berichtigung anzupassen ist. Weiterhin kann auf die frühzeitige Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange verzichtet werden. Verwaltungsseitig wird jedoch vorgeschlagen auf diesen Verfahrensschritt nicht zu verzichten, da er für die Grundlagenermittlung von Bedeutung ist und die Akzeptanz der Anlieger aus den umliegenden Gebieten erhöht. Gemeinsam mit der NWP Planungsgesellschaft wurde eine erste Überlegung für eine mögliche Bebauung angestellt, die in der Sitzung vorgetragen wird.
Finanzielle Auswirkungen:Ca. 10.000 Euro Planungskosten. 51120 427100 ca. 800 Euro Öffentliche Bekanntmachungen 51120 44310 Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
Anlage/n:
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