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Auszug - Bebauungsplan Nr.28j - Hössen, Weshorn - im Verfahren nach § 13b BauGB - Abwägung- Satzungsbeschluss  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede
TOP: Ö 7.1.2
Gremium: Rat der Stadt Westerstede Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 21.10.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Deula Westerstede (Raum OG2)
Ort: Max-Eyth-Straße 12-18, 26655 Westerstede
19/0562-02 Bebauungsplan Nr.28j - Hössen, Weshorn - im Verfahren nach § 13b BauGB - Abwägung- Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
19/0562
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsvorsitzende Beeken verweist auf Tagesordnungspunkt 5.1.3 der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 03.09.2019.

Ratsherr Kroon berichtet, dass die SPD-Fraktion dem Bebauungsplan in dieser Form nicht zustimmen könne und verweist auf seine Ausführungen im Ausschuss für Bau-, Stadtentwicklung, Umwelt und Landwirtschaft. Er fordere eine Quote von 20% zur Schaffung von Mehrparteienhäusern in neuen Baugebieten.

Ratsherr Töpfel unterstützt die Ausführungen seines Vorredners zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum. Die ausschließliche Bebauung mit Einfamilienhäusern widerspreche seiner Meinung nach der Philosophie zur Schaffung von verdichtetem, zentrumsnahe Wohnraum.

Ratsherr Schmidt-Berg wirbt dafür, den Beschlussvorschlag zu unterstützen. Die Nachfrage nach Bauplätzen sei hoch und rechtfertige den Satzungsbeschluss. In anderen Baugebieten seien bereits viele Mehrparteienhäuser entstanden. Er halte eine Vorgabe für den Mehrgeschosswohnungsbau im Bereich Hössen/Weshorn nicht für richtig.

Ratsherr Lukoschus weist auf die Quadratmeterpreise von 7,50 €/m² bis 8,50 €/m² zzgl. Nebenkosten im Gebiet Tannenloge hin. Angesichts dieser Preisgestaltungen könne man bereits nicht mehr von bezahlbarem Wohnraum sprechen. Natürlich müsse man Baumöglichkeiten für Einfamilienhäuser schaffen. Genauso wichtig sei aber, u. a. mit Blick auf die heimische Wirtschaft, die Bereitstellung von Mehrparteienhäusern für Singles, Paare und Senioren.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet Ratsvorsitzende Beeken um Abstimmung.

 


Beschluss:

Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 28j – Hössen, Weshorn – aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 125. Berichtigung angepasst.

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich bei 10 Gegenstimmen