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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 19/0564-01 und bittet Herrn Weydringer um nähere Erläuterungen. Herr Weydringer stellt anhand einer PowerPoint Präsentation die Planungsrahmenbedingungen vor und erläutert, dass durch den Neubau und den Umzug des Baustoffzentrums ZIESE GmbH & Co. KG an die Carl-Benz-Straße bei dem Standort des Hagebaumarktes an der Langebrügger Straße, Hüllstede, Potentiale für eine Neuorganisation und Umstrukturierung des Grundstückes sowie des Sortimentsangebotes eingetreten seien. Konkret sei die Verlagerung des Gartencenters in die Halle des bisherigen Baustoffzentrums und die Schaffung weiterer Parkmöglichkeiten geplant. Die Verkaufsfläche würde sich um etwa 500qm im Baumarkt sowie um etwa 700qm im Gartencenter erweitern. Die raumordnerische Untersuchung habe ergeben, dass das Vorhaben grundsätzlich mit den landesraumordnerischen Vorgaben zu Einzelhandelsgroßprojekten vereinbar sei. Die konkreten Sortimentsfestsetzungen zum Schutz der Innenstadt würden im weiteren Verfahren noch mit der IHK und dem Landkreis abgestimmt. Die frühzeitige Einbindung des Ortsbürgervereins sei ebenfalls mit dem Ergebnis durchgeführt worden, dass die Kennzeichnung des Radweges, die Bepflanzung zum östl. Nachbarn, das Parkplatzangebot für PKW mit Hänger sowie die Gebäudehöhe und Auflockerung der Fassade diskutiert wurden. Weiterhin sei ein Entwässerungs- und ein Lärmgutachten erstellt worden. Hierzu führt Herr Weydringer aus, dass das bestehende Regenrückhaltebecken aufgrund der weiteren Versiegelung um 70qm erweitert werden müsse und die maßgebenden Lärmwerte eines Mischgebietes eingehalten würden. Herr Mainusch, Vorsitzender OBV Hüllstede, ergänzt, dass der OBV das Vorhaben grundsätzlich begrüße und hebt hervor, dass es über die Festlegung der Sortimente als auch durch die Auslagerung des Baustoffbereichs zur Entlastung des Dorfes hinsichtlich der Lärmsituation beitrage. Auch wird die Planung einer Grünzone im Übergang zum Dorf positiv bewertet. Im Rahmen der weiteren Beteiligung sollte in Abstimmung mit der Ammerländer Wasseracht die derzeitige Verrohrung des Hüllsteder Wasserzuges hinterfragt werden. Der Ausschussvorsitzende bedankt sich für die Ausführungen und bittet um Wortbeiträge der Ausschussmitglieder. Auf Nachfrage von Ratsherrn Töpfel erläutert Herr Weydringer, dass die Außenverkaufsfläche (Freifläche) nicht komplett überdacht werde.
Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss: Die Verwaltung wird mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
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