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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 19/0637-02 und bittet Herrn Hinrichs um nähere Erklärungen. Herr Hinrichs erläutert, dass bei der damaligen Aufstellung der Bebauungspläne eine Geländeoberkante von 6,00 Metern festgesetzt worden sei. Diese Ausweisung basiere aus der Zeit, zu der es vom Land Niedersachsen noch keine Berechnung zum Hochwasserschutz gab. Mittlerweile gäbe es vom Land eine offizielle Höhenfestlegung für ein sog. HQ 100 Ereignis, die bei 4,78 m über NN liege. Aufgrund dessen sei die Höhenvorgabe der Bebauungspläne nicht mehr zeitgemäß, so dass hier eine Aktualisierung/Anpassung sinnvoll sei, um das Gelände nicht unnötig aufhöhen zu müssen. Da die neu erstellte Erschließungsstraße bei mindestens 5,10 m liege und die Höhe der Grundstücke üblicherweise das Straßenniveau nicht unterschritten, wurde aus Sicht des Hochwasserschutzes für beide Bebauungspläne der Wert von 5,20 m über NN festgelegt. Weiterhin beabsichtige ein Westersteder Unternehmen die Errichtung einer Tankstelle für Flüssigerdgas und Wasserstoff, was nach den derzeitigen Festsetzungen nicht zulässig wäre. Zudem werde das betriebsbezogene Wohnen in den Bebauungsplänen ausgeschlossen. Abwägungsrelevante Stellungnahmen seien im Verfahren nicht eingegangen. Seitens der Ausschussmitglieder bestehen keine Nachfragen. Beschlussvorschlag an den Rat: a) Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 106 1. Änderung – Logistikzentrum Westerstede-West - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen.
b) Den Abwägungsvorschlägen wird zugestimmt und der Bebauungsplan Nr. 106A 1. Änderung – Gewerbegebiet Westerstede-West - wird aufgrund der §§ 2 und 10 BauGB sowie der §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung nebst Begründung als Satzung beschlossen. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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