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Auszug - 134. Änderung des Flächennutzungsplan - Aufstellungsbeschluss und Bebauungsplan Nr. 128 Klinikzentrum Westerstede - Festlegung des Beteiligungsverfahrens  

 
 
Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Mo, 06.02.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Forum der Oberschule Westerstede
Ort: Heinz-Böhnke-Straße 3, 26655 Westerstede
22/1205-01 134. Änderung des Flächennutzungsplan - Aufstellungsbeschluss und Bebauungsplan Nr. 128 Klinikzentrum Westerstede - Festlegung des Beteiligungsverfahrens
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
22/1205
Federführend:Bauamt Bearbeiter/-in: Hots, Stefan
 
Wortprotokoll

Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 22/1205-01 und bittet Frau Segger, Planungsbüro Diekmann-Mosebach & Partner um nähere Erläuterungen.

 

Frau Segger stellt anhand einer PowerPoint-Präsentation die Planungsrahmenbedingungen, die derzeitige Objektplanung sowie den Vorentwurf des Bebauungsplanes des Klinikzentrums Westerstede vor. Nach aktuellem Stand würden die Ergebnisse der Oberflächenentwässerung, der Verkehrsplanung, des Schallgutachtens sowie die Prüfung der naturschutzfachlichen Aspekte noch ausstehen.

Frau Segger erläutert weiter die von der Objektplanung übernommenen Gebäudehöhen des straßenzugeordneten Neubaus. Der Vorentwurf würde im Bereich des Hubschrauberlandeplatzes eine maximale Gebäudehöhe von 34m ausweisen, die übrige Gebäudehöhe würde bei maximal 31m liegen; die direkte straßenzugeordnete Höhe liege bei 26,50m.

 

Ratsfrau Hellwig erkundigt sich, ob weiterhin Flächenparkplätze geplant seien und wie die Verkehrsführung vorgesehen sei.

Frau Segger erläutert, dass nach jetzigen Kenntnisstand die Parkplätze weitgehend in Parkhäusern untergebracht würden und das Verkehrskonzept derzeit noch in Bearbeitung sei.

 

Herr Leffers erläutert, dass zwar noch einige grundlegende Fragestellungen, wie etwa die Verkehrsplanung und die Herleitung der Höhenentwicklung offenständen, jedoch die Grundzüge der Planung soweit vorbereitet seien, um eine erstergerbeteiligung durchhren zu können. In der Zwischenzeitrden die erforderlichen Gutachten erstellt und in die Planung eingearbeitet werden.

 

Nach kurzer Diskussion wird seitens der Ausschussmitglieder festgestellt, dass der Tagesordnungspunkt aufgrund von ungeklärten Fragestellungen, u.a. zur konkreten Objektplanung, bis zum nächsten Bauausschuss vertagt werde.