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Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan Nr. 128 - Klinikzentrum - wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch aufgestellt. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der 134. Berichtigung angepasst.
Sachverhalt:
Mit anliegendem Schreiben beantragt der Landkreis Ammerland, Eigenbetrieb Immobilienbetreuung, die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Klinikzentrum Westerstede. Zur Vorhabenbeschreibung wird auf die Ausführungen im Antrag verwiesen; siehe Anlage.
Für das Klinikgelänge besteht derzeit der Bebauungsplan Nr. 14B mit diversen Änderungen, u.a. für die Planung eines Parkhauses sowie die Anpassung der Geschossigkeiten und der überbaubaren Grundstücksflächen in Teilbereichen. Zuletzt wurde der Aufstellungsbeschluss zur 9. Änderung – Ammerlandklinik, Büro- und Verwaltungsgebäude, gefasst, um künftig das Gesundheitsamt und voraussichtlich weitere Büroflächen unterbringen zu können.
Durch die Neuaufstellung eines Bebauungsplanes wird die Chance gesehen, das Klinikzentrum weiterzuentwickeln und das Maß der baulichen Nutzung zukunftsgerecht (u. a. überbaubare Grundstücksfläche, Geschossigkeiten) anzupassen. Insbesondere ist hier die Schaffung weiterer Baumöglichkeiten im Bereich zur ‚Lange Str.‘ vorgesehen. In diesem Zuge können auch bisher erteilte Befreiungen von dem Bebauungsplan eingearbeitet werden. Seitens der Verwaltung sollten die Themen: Verkehr/ÖPNV, Naturschutz sowie Ver- und Entsorgung (insbesondere Regenrückhaltung und Starkregenereignisse), ebenfalls weiter betrachtet werden.
Die Verwaltung bittet, das Bauleitplanverfahren durch Fassung des Aufstellungsbeschlusses einzuleiten.
Die Verwaltung wird nach dem Beschluss mit dem Landkreis Ammerland die Planungsrahmenbedingungen ermitteln, ggf. erforderliche Gutachten einholen und das weitere Verfahren in einer der nächsten Ausschusssitzungen vorstellen.
Wie im o.g. Antrag seitens des Landkreises Ammerland geschrieben, ist der nachfolgende Geltungsbereich als vorläufig zu betrachten, da die Planungsrahmenbedingungen noch ermittelt werden müssen.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Die Kosten des Verfahrens werden vom Landkreis Ammerland übernommen.
Anlage/n:Antrag des Landkreis Ammerland inkl. Geltungsbereichsvorschlag
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