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Beschlussvorschlag:
Die 134. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch aufgestellt. Die Verwaltung wird für die Planung (134. FNP-Änderung und Bebauungsplan Nr. 128 Klinikzentrum Westerstede) mit der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Die Öffentlichkeit wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert, indem die Planunterlagen nach vorheriger Ankündigung in der Nordwest-Zeitung für 14 Tage im Rathaus öffentlich ausgelegt werden. Die Unterlagen werden im genannten Zeitraum auch auf der Internetseite der Stadt Westerstede veröffentlicht. Darüber hinaus wird eine Informationsveranstaltung durchgeführt.
Sachverhalt:Ursprünglicher Sachverhalt Bauausschuss 06.02.2023 Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 128 – Klinikzentrum Westerstede – wurde am 17.05.2022 durch den Verwaltungsausschuss gefasst. In der Zwischenzeit wurden einige Abstimmungstermine zwischen der Stadt Westerstede und dem Landkreis Ammerland bzw. der Ammerlandklinik sowie dem Planungsbüro Diekmann-Mosebach & Partner zur konkreten Projektplanung durchgeführt. Nunmehr sind die Rahmenbedingungen derart ermittelt und die erforderlichen Gutachten durch den Landkreis vergeben worden, dass das genannte Planungsbüro gebeten wurde, die Vorentwürfe der Bauleitplanung anzufertigen, die in der Sitzung näher präsentiert werden. Die Ergebnisse der Gutachten (Entwässerung, Lärm und Verkehr) werden erst zur öffentlichen Auslegung Bestandteil der Planung, da für die Erstellung der Unterlagen noch Zeit benötigt wird. Das Vorverfahren sollte aber schon jetzt eingeleitet werden, da die Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren dann an die Gutachter weitergegeben werden können, um die Belange zur Auslegung zu berücksichtigen.
Auch wurde zusammen mit dem Landkreis Ammerland der Geltungsbereich der Planung angepasst, siehe unten. So wurde die Straßenverkehrsfläche der ‚Lange Straße‘ sowie das Areal der Rettungswache und das Grundstück im Kreuzungsbereich ‚Am Stubben‘/ ‚Mozartstraße‘ in den Geltungsbereich einbezogen.
Verfahrensrechtlich ist nach konkreter Ermittlung des Geltungsbereiches deutlich geworden, dass der Bebauungsplan nicht im einem Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden kann, sondern aufgrund der Größe in einem normalen Verfahren durchgeführt werden muss. Dies hat ebenfalls zur Folge, dass der Flächennutzungsplan nicht im Zuge der Berichtigung angepasst werden kann, sondern eine eigenständige Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich ist.
Die Verwaltung schlägt vor, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange frühzeitig über die Ziele der Planung zu informieren.
Aufgrund der großflächigen Neu- und Umstrukturierung des Klinikzentrums sowie deren Auswirkungen, schlägt die Verwaltung ergänzend die Durchführung einer Informationsveranstaltung zusammen mit dem Vorhabenträger vor. Ein Vertreter der Kreisverwaltung hat hierzu schon die grundsätzliche Bereitschaft erklärt und auch die Teilnahme eines Vertreters der Ammerlandklinik in Aussicht gestellt. In der Sitzung sollte die Form (Anliegerversammlung oder öffentliche Versammlung) der Informationsveranstaltung festgelegt werden; hierzu könnte die Stadt das Forum der Oberschule als Veranstaltungsraum anbieten.
Es wird gebeten, den Aufstellungsbeschluss der Flächennutzungsplanänderung sowie die Verfahrensbeschlüsse zur frühzeitigen Beteiligung zu fassen.
Ergänzung zum Bauausschuss 18.04.2023 In der Ausschusssitzung vom 06.02.2023 wurde die Beschlussfassung aufgrund von ungeklärten Fragestellungen, u.a. zur konkreten Objektplanung, bis zum nächsten Bauausschuss vertagt, siehe anliegenden Beschlussauszug, Anlage 1. Mit Datum vom 31.03.2023 wurde seitens der CDU-Fraktion der Antrag gestellt (Anlage 2), Herrn Thomas Kappelmann, erster Kreisrat Landkreis Ammerland, sowie ergänzend einen Vertreter des Verkehrsplanungsbüros, hier das Büro Lux, Oldenburg, zur Ausschusssitzung einzuladen, um die Objektplanung näher zu präsentieren. Die Verwaltung ist dem Antrag bereits nachgekommen und hat beide Vertreter zur Ausschusssitzung eingeladen; zwischenzeitlich sind schon entsprechende Zusagen eingegangen.
Im Übrigen verbleibt es bei den Grundaussagen des ursprünglichen Sachverhalts und dem Beschlussvorschlag.
Finanzielle Auswirkungen:
Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung:
Die Kosten des Verfahrens werden vom Landkreis Ammerland übernommen.
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