Bürgerinformationssystem
Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 21/1150-03 und bittet Herrn Hots um weitere Ausführungen. Herr Hots beschreibt anhand des Bebauungsplanes und der im Verfahren eingegangenen Stellungnahme des Landkreises Ammerland, dass eine erneute Auslegung aufgrund der Ergänzung des Lärmschutzgutachtens und der daraus ergebenen Änderung der Planzeichnung erforderlich sei. Er schlägt vor, die erneute Auslegung zu beschließen und kurzfristig durchzuführen, um dem Grundstückseigentümer die entsprechende Entwicklungsmöglichkeit auch zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Möglichkeiten des § 4 a Absatz 3 Sätze 2 und 3 BauGB sollten in Anspruch genommen werden, sodass nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planung Stellungnahmen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung sowie die Frist zur Stellungnahme auf 14 Tage reduziert werde. Beschlussvorschlag den Verwaltungsausschuss: Den Abwägungs- und Verfahrensvorschlägen wird zugestimmt. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 127 einschl. Begründung wird nach § 4a Absatz 3 Satz 1 BauGB erneut öffentlich ausgelegt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden erneut nach § 4 Absatz 2 BauGB beteiligt. Nach § 4a Absatz 3 Satz 2 und 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Dauer der Auslegung sowie die Frist zur Stellungnahme auf 14 Tage verkürzt wird. Abstimmungsergebnis: einstimmig |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||