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Ratsherr Schmidt-Berg stellt zunächst den gemeinsamen Antrag der CDU- und FWG Stadtratsfraktion vor. Er führt zum gemeinsamen Antrag aus, dass die erneute Antragstellung bereits im letzten Jahr angekündigt wurde. Inhaltlich habe sich der Antrag zu dem im letzten Jahr nicht verändert. Die wirtschaftliche Situation sei insbesondere für Familien derzeit sehr schwer aufgrund der allgemeinen Kostensteigerung, Inflation, Senkung der Reallöhne. Familien seien vor diesem Hintergrund zu entlasten. Hier vor Ort könne mit der Senkung der Kita-Gebühren eine direkte Entlastung der Familien erreicht werden. Die Bereitstellung von qualitativen Angeboten beiße sich nicht mit der Senkung der Kita-Gebühren. Dies sei auch (weiterhin) erklärter Wille. Jedoch müsse man bereit sein, in diesem Bereich weitere Mittel aus den allgemeinen Haushaltsmittel zur Verfügung stellen, um qualitative aber auch erschwingliche Kita-Angebote anbieten zu können. Der Antrag soll zu dieser Zielsetzung beitragen. Er bitte zu bedenken, dass es eine sehr schwierige Zeit für Familie sei und sich beispielsweise zwei berufstätige Fachkräfte schnell in einer der oberen Einkommensgruppen befänden. Er wirbt nochmal darum, sich dem Antrag anzuschließen, um zu einer Entlastung der Familien zu kommen. Die derzeit geltenden Regelungen zur Nettobetrachtung und zu den Einkommensstufen sei unproblematisch, es gehe hier ausschließlich um die Änderung der Anlagen. Ratsherr Gerdes führt ergänzend aus, dass die angesprochenen Kostensteigerungen junge Familien stark belaste. Diese dazu führenden Entscheidungen seien auf kommunaler Ebene nicht zu beeinflussen. Hier vor Ort könne jedoch durch eine Senkung der Krippengebühren zumindest eine geringe Entlastung der Familien erzielt werden. Die Betreuung sollte sich jede Familie leisten können, ohne dass das gesamte Einkommen für die Betreuung verwendet werden muss. Es müsse unterm Strich trotz Betreuung mehr Geld aus der Berufstätigkeit bei den Familien verbleiben, um den Kindern auch im privaten Bereich noch Freizeitaktivitäten wie Urlaube oder Ausflüge bieten zu können. Ratsherr Kroon führt dazu aus, dass erst vor drei Jahren im Arbeitskreis mit der Politik und den Kindertagesstätten sehr ausführlich darüber diskutiert wurde, wie sich die Gebühren zusammensetzen und was für Spielräume vorhanden seien. Er weist darauf hin, dass es Fakt sei, dass nicht die Eltern den größten Anteil der Gebühren zahlen, sondern die Stadt Westerstede. Natürlich sei es richtig, die Eltern möglichst zu entlasten. Genau vor diesem Hintergrund sei im letzten Jahr der gemeinsame Ratsbeschluss zur Reduzierung der Beiträge um 10 % gefasst worden. Dieser gelte für die Jahre 2023 und 2024. Anschließend sollte die Situation erneut begutachtet und beraten werden. Der Beschluss wurde seinerzeit aus dem gemeinsamen Arbeitskreis entwickelt, im welchem weitestgehend die einstimmige Meinung zur Thematik herrschte. Derzeit werde kein Anlass gesehen, von dem erst im letzten Jahr gefassten Ratsbeschluss abzuweichen. Im kommenden Jahr solle sich dann, wie geplant, erneut mit der Thematik beschäftigt werden. Ratsfrau Kundt-Bergmann betont, dass aus Ihrer Sicht Kosten der Erziehung der Kinder in Kindertagesstätten sowie in der Schulzeit eigentlich der Staat übernehmen sollte. Es sei schließlich eine Angelegenheit des Bundes und der Länder. Da sich die tatsächliche Lage jedoch anders darstelle, müssen hier Entscheidungen mit dem zur Verfügung stehenden Budget innerhalb der Stadt Westerstede getroffen werden. Der Argumentation, dass sich durch die Kita-Gebühren keine Urlaube oder andere Freizeitaktivitäten mehr geleistet werden könnten, könne sie nicht folgen. Der Eigenanteil der Betreuungskosten sei zu 2/3 steuerlich absetzbar. Damit ergäbe sich beispielsweise bei einer 8 Stunden Betreuung lediglich ein Stundenaufwand von ca. 0,65 € für eine qualitativ sehr hochwertige Betreuung. Ratsherr Fischer führt aus, dass die in 2022 beschlossene Reduzierung 10 % betrug und die derzeitige Inflationsrate mit 7 % noch darunter liege. Die derzeit bestehende Regelung solle daher zunächst beibehalten werden und erst im nächsten Jahr evaluiert werden. Aus Sicht von Ratsherrn Lukoschus sei diese Argumentation nicht schlüssig, da die Kitagebühren erst 2020 erhöht wurden und 2022 nur um 10 % gesenkt wurden. Ratsherr Kurt vertritt die Auffassung, dass der erst im letzten Jahr gefasste Beschluss nun nicht erneut verändert werden sollte. Im Vorfeld dieser Entscheidung wurden unter Beteiligung aller Fraktionen sehr (zeit-) intensive Diskussionen geführt. Es solle daher zum jetzigen Zeitpunkt keine erneute Änderung des gefassten Beschlusses weiter diskutiert werden. Ratsherr Schmidt-Berg gibt an, dass die Reduzierung der Gebühren um 10 % nicht gemeinsam im Arbeitskreis erarbeitet wurde. Er appelliert nochmal an die Anwesenden, dem Antrag zur Reduzierung der Kita-Gebühren zu folgen um den nicht beeinflussbaren Faktoren wie der allgemeinen Preissteigerung entgegensteuern zu können. Es wird zunächst über den Beschlussvorschlag der CDU- und FWG-Stadtratsfraktion abgestimmt: Beschlussvorschlag: Die CDU- und FWG-Stadtratsfraktionen beantragen hiermit die Senkung der Kita-Gebühren ab dem kommenden Betreuungsjahr (August 2023). Hierzu ist die Anlage 3 und 4 der „Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen“ zu ändern. Unser Vorschlag für die Anlage 3 und 4 liegt bei. Abstimmungsergebnis: Sechs Stimmen dafür Sieben Stimmen dagegen Keine Enthaltungen Der Beschlussvorschlag der CDU- und FWG-Stadtratsfraktion ist somit abgelehnt.
Sodann erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung. Beschluss: Dem Verwaltungsausschuss wird vorgeschlagen: An dem Ratsbeschluss vom 12.07.2022 wird festgehalten. Die monatlichen Gebühren für das Betreuungsjahr 2023/24 bleiben unverändert. Eine Evaluation der tatsächlichen wirtschaftlichen Lebensumstände der Familieneinkommen und der Bewirtschaftungskosten der Kindertagesstätten erfolgt zum Kindergartenjahr 2024/25. Abstimmungsergebnis: Sieben Stimmen dafür Sechs Stimmen dagegen Keine Enthaltungen |
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