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Auszug - Antrag der CDU- und FWG Stadtratsfraktionen auf Senkung der Kita-Gebühren  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Westerstede
TOP: Ö 10.2.2
Gremium: Rat der Stadt Westerstede Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 27.06.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:59 Anlass: Sitzung
Raum: Hotel Sonnenhof
Ort: Langebrügger Straße 57, 26655 Westerstede
22/1219-01 Antrag der CDU- und FWG Stadtratsfraktionen auf Senkung der Kita-Gebühren
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
22/1219
Federführend:Amt für Bildung und Leben Bearbeiter/-in: Pottek, Karen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ratsherr Schmidt-Berg sagt, dass die Familien in Deutschland sich aufgrund der enormen Kostensteigerungen der letzten Jahre im Dauerkrisenmodus befänden. Die Stadt Westerstede habe hier die Möglichkeit, die Kita-Gebühren familienfreundlicher zu gestalten, denn derzeit seien diese zu hoch angesetzt. Man müsse auch den Wirtschaftsstandort Westerstede durch familienfreundlichere Bedingungen attraktiv gestalten und stärken.
Er spricht sich dafür aus, dass die Qualität in den Kitas in jedem Falle weiter ausgebaut werden solle, auch wenn eine Kostensenkung für die Eltern angestrebt werde. Damit dies gelingen könne, müsse die Stadt Westerstede ihren Haushalt passend gestalten und einen Schwerpunkt im Bereich der Familienförderung setzen.
Er plädiert für eine Zustimmung des Antrages.

Ratsherr Kroon ruft in Erinnerung, dass diese Diskussion nicht erstmalig geführt werde. Man habe vor zwei Jahren innerhalb eines aufwendigen Verfahrens im Arbeitskreis die Meinung der Eltern eingeholt. Er betont weiter, dass es sich hier keinesfalls um eine Erhöhung der Kosten, da u. a. durch einen vergangenen Ratsbeschluss eine Senkung um 10 Prozent im letzten und in diesem Jahr herbeigeführt wurde. Ebenfalls dürfe man nicht vergessen, dass die Stadt Westerstede bereits den größten Teil der Kosten übernommen habe und somit einen großen Beitrag zur Erhaltung bzw. des Ausbaus der Qualität der Betreuungssituation, z. B. durch die Bereitstellung von auszubildenden Erzieherinnen und Erziehern und ausgebildetem Fachpersonal, beitrage. Man halte daher am Ratsbeschluss des letzten Jahres fest.

Ratsfrau Kundt-Bergmann gibt an, dass sie sich wünsche, dass die Erziehung und Förderung der Kinder, einschließlich finanzieller Belange, zur Aufgabe des Staates werde. Derzeit lege der Staat jedoch keinen ausreichenden Fokus auf Kinderfreundlichkeit, sodass hier noch viel Raum für Verbesserungen sei. Dies erkenne man vor allem an der politischen Reaktion auf die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern, da diese nicht entsprechend ihrer Leistung bezahlt würden. Hier werde deutlich, dass die Wertschätzung dieser Berufsgruppe auf Bundesebene nicht gegeben sei.
Die Stadt Westerstede subventioniere die Kosten für die Kinderbetreuung bereits in großem Maße und sie müsse im kommenden Jahr noch höhere Summen, aufgrund Erhöhungen der Vergütung des Personals usw., zur Verfügung stellen. Für sie sei es unpopulär, den Wünschen der Eltern nach Senkung der Kosten nicht zu entsprechen. Jedoch müsse die Politik in manchen Fällen unpopuläre Entscheidungen treffen, sofern diese, vor allem finanziell, begründet seien.
Um ein besseres Verständnis für die Situation zu generieren, benennt sie ein Beispiel aus der NWZ. Eine Familie mit einem Nettogehalt von 35.000,00 Euro im Jahr, zahle derzeit für die Betreuung eines Kinders von acht Stunden am Tag 311,00 Euro im Monat. Dabei werde aber nicht beachtet, dass zwei Drittel dieser Kosten steuerlich über die Sonderausgaben geltend gemacht werden könnten. Damit würden die Eltern im Jahr bis zu 4.000,00 Euro zurückbekommen können, was eine teilweise Deckung der Kosten ermöglicht. Sie appelliert daran, dass es den Eltern wert sein sollte, am Tag zwischen 8,00 und 10,00 Euro für die Betreuung ihres Kindes zu bezahlen.

Ratsherr Hooymann erwähnt, dass sich die Kosten der Eltern nicht nur auf die Kita-Gebühren beliefen. Dies sei lediglich ein Bruchteil dessen, was tatsächlich bezahlt werden müsse. Man müsse dafür Sorge tragen, dass die Eltern ihre Kinder auch weiterhin in Kitas betreuen lassen wollen, da sie dort die bestmögliche kognitive Förderung erhalten und mit anderen Kindern zusammen lernen und spielen können. Für ihn sei dies nicht nur ein Akt der Familienförderung, sondern auch der Wirtschaftsförderung. Daher sei dem Antrag zuzustimmen.

Ratsherr Cording nimmt Bezug auf den Wortbeitrag von Ratsfrau Kundt-Bergmann. Bei einem Einkommen von 35.000,00 Euro netto, würden die 4.000,00 Euro Steuerermäßigung nicht zum Tragen kommen, da man sich hier in einem Bereich bewege, in dem man ohnehin keine Steuern zahle.

Ratsherr Lukoschus knüpft ebenfalls an den Wortbeitrag von Ratsfrau Kundt-Bergmann an und pflichtet der Ausführung seines Vorredners bei.
Weiter sagt er, dass Ausgaben in Höhe von ca. 3.000,00 Euro zwecks Kinderbetreuung für Familien viel Geld seien und man nicht vergessen dürfe, dass auch noch weitere Kosten hinzukämen.

 

Ratsvorsitzende Beeken lässt sodann über den Änderungsantrag abstimmen:

Die CDU- und FWG-Stadtratsfraktionen beantragen hiermit die Senkung der Kita-Gebühren ab dem kommenden Betreuungsjahr (August 2023). Hierzu ist die Anlage 3 und 4 der „Satzung der Stadt Westerstede über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Kindertagesstättenplätzen“ zu ändern.

Abstimmungsergebnis:

19 Nein-Stimmen, 15 Ja-Stimmen

 

Der Änderungsantrag wird somit abgelehnt.

 

Anschließend lässt Ratsvorsitzende Beeken über den Ursprungsbeschluss abstimmen.
 


Beschluss:

An dem Ratsbeschluss vom 12.07.2022 wird festgehalten. Die monatlichen Gebühren für das Betreuungsjahr 2023/24 bleiben unverändert. Eine Evaluation der tatsächlichen wirt­schaftlichen Lebensumstände der Familieneinkommen und der Bewirtschaftungskosten der Kindertagesstätten erfolgt zum Kindergartenjahr 2024/25.
 


Abstimmungsergebnis:

19 Ja-Stimmen, 15 Nein-Stimmen