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Der Ausschussvorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage Nr. 21/1069-01 und bittet Herrn Hinrichs um weitere Ausführungen. Herr Hinrichs erläutert kurz die Regelungssystematik der Veränderungssperren und erklärt, dass sich die Erstellung der Bebauungspläne W2 bis W7 aufgrund von vielfältigen Klärungsbedarfen sowie der Priorisierung auf die umfangreichen Planungen der Windenergie und des Klinikzentrum, zeitlich verzögert hätte. Aus diesem Umstand heraus, sollte die Geltungsdauer der Veränderungssperren um ein Jahr verlängert werden; der Abschluss der Verfahren zu diesem Zeitpunkt werde angestrebt. Beschlussvorschlag den Rat: Die 1. Änderung der jeweiligen nachfolgenden Veränderungssperren zur Sicherung der eingeleiteten Bebauungsplanverfahren – Verlängerung der Geltungsdauer um jeweils ein Jahr - werden gemäß § 16 i.V.m. § 17 Abs.1 Satz 3 BauGB nach §§ 10 und 58 NKomVG in der jeweils zurzeit geltenden Fassung als Satzung beschlossen: a) 1. Änderung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W2 - Nördlich Am Esch mit örtlichen Bauvorschriften - b) 1. Änderung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W3 - Südlich Am Esch mit örtlichen Bauvorschriften - c) 1. Änderung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W4 - Am Melmenkamp mit örtlichen Bauvorschriften - d) 1. Änderung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W5 - Peterstraße, Lange Straße, Kirchenstraße mit örtlichen Bauvorschriften - e) 1. Änderung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W6 - Südlich Am Röttgen/Albert-Post-Platz mit örtlichen Bauvorschriften - f) 1. Änderung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. W7 - Östliche Innenstadt mit örtlichen Bauvorschriften - Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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